Gestaltung, Funktion und die verwendeten Materialien bestimmen die Konstruktion von modernen Fassaden. Baustoffe wie Holz, Betonwerkstein, Naturstein, Glas, Metall und Putz, auch in Verbindung mit einem Wärmedämmverbundsystem, sind maßgebend für die zu verwendenden Technologien und die eingesetzten Arbeitsmittel im Fassadenbau. Bei der Errichtung von Fassaden können verschiedenste Gefährdungen, z.B. Gefährdung durch Absturz, durch herabfallende Gegenstände oder Gesundheitsgefährdungen durch schweres Heben und Tragen auftreten.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 124 Montage einer Glasfassade
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 125 Glasbock
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten" (bisher BGV C22 und GUV-V C22)
- DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane" (bisher BGV D6 und GUV-V D6)
Technische Regeln für Betriebssicherheit
- TRBS 2121 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen"
- TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen"
Technische Regeln für Arbeitsstätten
- ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
- ASR A3.4 "Beleuchtung"
Technische Regeln für Gefahrstoffe
- TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
- TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle"
- TRGS 559 "Mineralischer Staub"
|
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 126 Montage einer Metallfassade
Achten Sie bei den Fassadenbauarbeiten insbesondere auf folgende Gefährdungen:
Gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:
Organisation
Legen Sie die Verantwortung und Aufgaben Ihrer Beschäftigten für die Baustelle fest (z.B. aufsichtführende Person) und achten Sie auf die für die Tätigkeit notwendige Qualifikation (z.B. zur Prüfung befähigte Personen für Gerüste, Bediener von Hubarbeitsbühnen oder Glasliften). Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Unterlagen (z.B. Plan für die Benutzung des Gerüstes, Betriebsanleitungen der Hersteller von Maschinen) auf der Baustelle vorhanden sind.
Absturzsicherung
Sorgen Sie dafür, dass
- an den Bauteilen Absturzsicherungssysteme (beispielsweise Seitenschutz, Fanggerüste) verwendet werden. Nachrangig kann persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) eingesetzt werden. Beachten Sie, dass bei der Verwendung von PSAgA weitere Maßnahmen (z.B. gesonderte Gefährdungsbeurteilung, spezielle Unterweisung, Rettungskonzept) notwendig sind. Legen Sie vor Beginn der Arbeiten die geeigneten Anschlageinrichtungen für die PSAgA fest.
- Gerüste mit dreiteiligem Seitenschutz ausgestattet sind,
- ein innenliegender Seitenschutz vorhanden ist, wenn der Abstand vom Gerüstbelag zum Gebäude größer als 30 cm ist. Alternativ können Konsolen eingebaut sein,
- sichere Verkehrswege, wie z.B. Treppen statt Leitern zu den Arbeitsplätzen vorgesehen werden.
Standsicherheit
Achten Sie darauf, dass die Hubarbeitsbühne in keine Bodenvertiefungen und immer auf tragfähigen Untergrund aufgestellt bzw. gefahren wird. Die Abstützung erfolgt gemäß der Betriebsanleitung. Die Unterlegplatten müssen so groß sein, dass die angegeben Kräfte vom Untergrund aufgenommen werden können.
Stimmen Sie sich mit dem Gerüst...