Durch die richtige Auswahl von Hebezeugen (z. B. Bagger), Lastaufnahmemitteln (z. B. Transportankersysteme) und Anschlagmitteln (z. B. Seile, Ketten) verringern Sie die Gefährdung, von Personen beim Heben von Lasten. Berücksichtigen Sie dabei die örtlichen Gegebenheiten, die Art der zu hebenden Lasten und die Bedienungsanleitungen der Hersteller.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 86 Prinzipskizze Tragmittel, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 87 Formschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel ( Kugelkopfanker)
Gefährdungen
Herabfallen von angeschlagenen Lasten durch:
- nicht für die Last geeignete Hebezeuge, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und Anschlagpunkte
- fehlende Anschlagpunkte
- Lösen des Lastaufnahmemittels
- Versagen des Lastaufnahmemittels/Anschlagmittels
- falsch angeschlagenen Lasten
- herausrutschen von Lasten
Getroffen werden durch schwebende Lasten:
- durch Fehlbedienung des Hebezeuges
- durch Versagen des Hebezeuges
- Verlust der Standsicherheit des Hebezeuges
Zusätzliche Gefährdungen können auch durch den unbefugten Aufenthalt im Gefahrbereich entstehen.
Maßnahmen
Gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen sind, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen: Betreiben Sie Hydraulikbagger nur dann im Hebzeugeinsatz, wenn diese vom Hersteller dafür vorgesehen sind.
Hydraulikbagger im Hebezeugeinsatz müssen mit einer selbsttätig wirkenden akustischen oder optischen Überlast-Warneinrichtungen ausgerüstet sein.
- Ab Baujahr 1996 müssen sie für den Hebezeugeinsatz mit einer Leitungsbruchsicherung am Auslegerzylinder ausgerüstet sein.
- Ab Baujahr 2013 müssen Hydraulikbagger für den Hebezeugeinsatz mit Leitungsbruchsicherungen an jedem Ausleger- und Stielzylinder ausgerüstet sein.
Unterweisen Sie Ihre Maschinenführenden, dass die Überlastwarneinrichtung vor Hebezeugarbeiten in Funktion zu nehmen ist.
Hydraulikbagger mit einer zulässigen Traglast kleiner 1000 kg in der kleinsten, um 360° drehbaren Ausladung bzw. einem Kippmoment kleiner 40000 Nm, die nicht mit Leitungsbruchsicherungen sowie einer Warneinrichtung zur Überlast-Warneinrichtungen ausgerüstet sind, dürfen im Hebezeugbetrieb eingesetzt werden, wenn und soweit der Hersteller diesen Einsatz als bestimmungsgemäß erklärt hat.
Seilbagger dürfen im Hebezeugeinsatz nur betrieben werden, wenn sie vom Hersteller dafür vorgesehen sind. Sie müssen dann mit einer Einrichtung zur Lastmomentbegrenzung sowie einem Endschalter für die Hubbewegung ausgerüstet sein. Diese Einrichtungen müssen in Funktion sein.
Achten Sie darauf, dass Hebezeuge mit geeigneten Anschlagpunkten/Lasthaken ausgerüstet sind.
Achten Sie darauf, dass Anschlagpunkte/Lasthaken so an der Arbeitsausrüstung oder anderen Teilen der Maschine angebracht sind, dass:
- ein unbeabsichtigtes Aushängen oder Lösen des Anschlagmittels vermieden wird,
- eine bestmögliche Sichtverbindung zwischen Maschinenführer bzw. Maschinenführerin und Anschläger bzw. Anschlägerin besteht,
- die Last frei hängen kann,
- eine Schädigung des Anschlagmittels durch andere Teile des Hebezeuges z. B. scharfe Kanten vermieden wird,
- Quetsch- und Scherstellen für den Anschläger bzw. die Anschlägerin vermieden werden,
- ein An- und Aushängen des Anschlagmittels leicht und sicher möglich ist.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Beachten Sie beim Nachrüsten von Anschlagpunkten/Lasthaken die Anbauanleitung, die Vorgaben der Hersteller des Hebezeuges und der Arbeitsausrüstung.
Berücksichtigen Sie vor der Auswahl von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln, dass diese nur bestimmungsgemäß verwendet werden dürfen. Der bestimmungsgemäße Betrieb ist dann gegeben, wenn
- die Betriebsanleitung des Herstellers und
- die für den Betrieb maßgebenden Vorschriften und Regelwerke
eingehalten werden.
Halten Sie die Betriebsanleitung an der Einsatzstelle vor.
Abb. 88 Transport einer formschlüssig angeschlagenen Last