Bei der Gebäudereinigung können Ihre Beschäftigten durch den Einsatz von Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemitteln oder durch Tätigkeiten, bei denen Stäube bzw. Aerosole freigesetzt werden, in Kontakt mit Gefahrstoffen kommen. Die Gefahr für Sicherheit und Gesundheit können Sie am effektivsten durch die Verwendung unbedenklicherer Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren reduzieren oder sogar vermeiden.
Abb. 5
Reiniger aufsprühen
Abb. 6
Graffiti entfernen
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Weitere Informationen |
- Spezielle Informationen zu den Gefahrstoffen sind in Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu finden.
- Gefahrstoffdatenbanksysteme (z. B. WINGIS unter www.wingis.de)
- Baustein-Merkheft der BG BAU, Abrufnr. der BG BAU 406 "Gebäudereiniger"
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Abb. 7
Auftragen mit umgekrempelten Stulpen
Abb. 8
Geschädigte Haut an der Handinnenseite
Gefahrstoffe können durch direkten Kontakt Schäden verursachen oder über die Atemwege, die Haut oder durch Verschlucken in den Körper gelangen.
Bei den Gefahrstoffen kann man unterscheiden zwischen solchen, die durch Arbeitsverfahren freigesetzt werden (Stäube, Aerosole), und Gefahrstoffen, die als Reinigungs- und Pflegemittel eingesetzt werden.
Gefährdungen durch Reinigungs- und Pflegemittel
- Allergie auslösende Stoffe (z. B. Aldehyde in Desinfektionsreinigern);
- reizende oder ätzende Stoffe (z. B. Säuren in Sanitärreinigern oder Alkalien in Grundreinigern);
- lösemittelhaltige Produkte (z. B. Abbeizer und Graffiti-Entferner, Holz- und Steinpflegemittel).
Gefährdung durch Arbeiten im feuchten Milieu (Feuchtarbeit)
Gefährdungen durch Stäube oder Aerosole, z. B.
- bei der Baureinigung
- beim Sprühen von Reinigungsmitteln
- beim Hochdruckreinigen
Allgemeines
Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen ist zunächst zu prüfen, ob Gefahrstoffe substituiert (ersetzt) werden können. Ist dies nicht möglich, sind technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, bevor organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip) in Betracht kommen.
Als Unternehmerin und Unternehmer sind Sie für die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) verantwortlich. Die Einhaltung der AGW ist eine Voraussetzung dafür, dass der Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten gewährleistet ist.
Für Gefahrstoffe, für die kein AGW existiert, ist das Minimierungsgebot anzuwenden, d.h. die Gefahrstoffe müssen unter Berücksichtigung des TOP-Prinzips und des Standes der Technik so weit wie möglich reduziert werden.
Zudem müssen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung auch die Aufnahme über die Haut berücksichtigen, sowie gegebenenfalls die Brand- und Explosionsgefährdungen prüfen.
Arm- und Handschmuck dürfen bei der Arbeit nicht getragen werden.
Maßnahmen bei der Verwendung von Reinigungs- und Pflegemitteln
- Arbeitsverfahren und Produkte so auswählen, dass die gesundheitliche Gefährdung der Beschäftigten so gering wie möglich ist;
- Produkte nicht in Pausen-, Aufenthaltsräumen oder Verkehrswegen lagern;
- Nahrungs- oder Genussmittel nur so aufbewahren, dass sie nicht mit Reinigungs- oder Pflegemitteln in Kontakt kommen;
- Reinigungs- und Pflegemittel möglichst im Originalgebinde lagern. Gebinde müssen verschlossen sein. Werden Gebinde mit mehr als 20 l Fassungsvolumen gelagert, sind Auffangwannen erforderlich. Auch beim Umfüllen sollten Originalgebinde verwendet werden. Werden andere (geeignete) Gebinde benutzt, sind diese wie das Originalgebinde zu kennzeichnen;
- keine Getränkeflaschen verwenden;
- beim Umfüllen Dosier- oder Zapfvorrichtungen verwenden;
- Schutzbrillen oder -schirme benutzen, wenn die Gefahr des Verspritzens besteht.
Reinigungs- und Pflegemittel dürfen in der Regel nicht gemischt werden. Das gilt auch für die Entsorgung von Restmengen.
Beim Ansetzen der Reinigungsflotte ist grundsätzlich kaltes Wasser zu verwenden, um das verstärkte Auftreten von Dämpfen zu vermeiden. Das Reinigungsmittel sollte dem Wasser zugegeben werden, nicht umgekehrt.
Überdosierungen sind zu vermeiden und Dosiersysteme (z. B. Dosierflaschen, Dosieranlagen) sollten benutzt werden. Gegebenenfalls sollte Atemschutz verwendet werden.
Hinweise erhalten Sie in WINGIS.
Bei Kontakt mit Reinigungs- und Pflegemitteln müssen Schutzhandschuhe getragen werden, jedoch keine Einmalhandschuhe aus Latex.
Nach der Arbeit und vor den Pausen sollten die Hände gewaschen und Hautpflegemittel aufgetragen werden.
Betriebsanweisungen
Liegt eine Gefährdung durch Gefahrstoffe vor, muss vor Beginn der Arbeiten eine Betriebsanweisung erstellt werden. Die Gefahrstoffdatenbank "WINGIS" bietet Entwürfe für Betriebsanweisungen in vielen Sprachen. Hier finden Sie auch Hinweise, in welchen Fällen keine Betri...