Die Übertragung von Infektionskrankheiten in abwassertechnischen Anlagen können Sie durch geeignete Arbeitsverfahren, Persönliche Schutzausrüstungen sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vermeiden.
Abb. 4 Die Stiefelwaschanlage sorgt dafür, dass Beschäftigte den Schmutz nicht in die betrieblichen Räume tragen.
Ihre Beschäftigten gehen mit Abwasser und Klärschlamm sowie mit verschmutzten Arbeitsgeräten und Ausrüstungsgegenständen um. Dabei können sie in Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen wie Viren, Bakterien, Pilzen, Darmparasiten kommen, die auch in Form von Schwebeteilchen (Aerosolen) vorliegen. Eine Gefährdung besteht auch durch Nagetiere, Vögel oder andere Tiere und deren Ausscheidungen.
Einige Beispiele: Durchfallerkrankungen durch Krankheitskeime aus Fäkalien, Leberentzündung durch Hepatitis-A-Viren, Weilsche Krankheit (Leptospirose), Erkrankungen durch Übertragung von Hantaviren durch Mäuse- und Rattenurin sowie Wundstarrkrampf (Tetanus).
Biologische Arbeitsstoffe können aber nicht nur Infektionen, sondern auch Allergien oder toxische Wirkungen hervorrufen.
Die Gefahr, Krankheitserreger aufzunehmen, besteht
Daraus wird ersichtlich: Wie lange und intensiv der Kontakt mit Krankheitserregern ist, hängt von vielen Faktoren ab.
Hygiene- und Reinigungsplan
Konsequente Sauberkeit schützt Ihre Beschäftigten davor, versehentlich Erreger aufzunehmen. Im Alltag wird Arbeitshygiene jedoch schnell vernachlässigt. Durch einen Hygiene- und Reinigungsplan sorgen Sie für verbindliche Verhaltensregeln - und kommen zugleich Ihren Arbeitsschutzpflichten als Unternehmer oder Unternehmerin nach.
Regeln eines Hygiene- und Reinigungsplans, der auf Ihren Betrieb zugeschnittenen ist, können sein:
- Verschmutzte Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände unmittelbar nach der Tätigkeit reinigen
- Fahrzeugkabinen an jedem Arbeitstag reinigen, z. B. feucht wischen
- Wassertanks, die zur hygienischen Händereinigung auf Fahrzeugen mitgeführt werden, nach jedem Arbeitstag/jeder Schicht entleeren und mit frischem Wasser auffüllen
Der Hygiene- und Reinigungsplan dient zugleich als Grundlage für arbeitsplatzbezogene Unterweisungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Aufgabe können Sie selbst übernehmen oder dazu eine kompetente Führungskraft verpflichten. Die Beschäftigten sind ihrerseits verpflichtet, der Hygiene nachzukommen.
Planen Sie für die Hygienemaßnahmen ausreichend Zeit in den Abläufen ein und sorgen dafür, dass Ihre Beschäftigten alle notwendigen Arbeitsmittel dafür bereitstehen.
Bauliche Einrichtungen
Auch bauliche Einrichtungen tragen dazu bei, Ihre Beschäftigten vor Infektionen zu schützen:
- Im Eingangsbereich Ihrer Betriebsgebäude brauchen die Beschäftigten die Möglichkeit, verschmutztes Schuhwerk zu reinigen, z. B. an Fußmatten oder Rosten.
- In den Sozialeinrichtungen sind zudem Reinigungsmöglichkeiten für Stiefel und Schutzkleidung erforderlich.
- Der Schutz Ihrer Beschäftigten erfordert außerdem Waschräume, die mit Duschen und Waschbecken sowie fließendem Warm- und Kaltwasser ausgestattet sind. Ideal sind sogenannte Schwarz-Weiß-Anlagen: zwei Räume, die durch einen Waschraum verbunden sind.
- Für Betriebsstätten, die nur zeitweise besetzt sind, reichen Waschgelegenheiten mit fließendem Warm- und Kaltwasser aus.
- In allen Waschräumen sind Direktspender mit den erforderlichen Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemitteln erforderlich.
Für unterwegs gilt: Wenn Ihre Beschäftigten mobil sind, brauchen sie Waschgelegenheiten mit fließendem, sauberen Wasser sowie Spender für Reinigungsmittel und Einmalhandtücher auf dem Fahrzeug.
Abb. 5 Hygieneausstattung am Fahrzeug
Muster Reinigungs- und Hygieneplan (gem. § 14 BiostoffV)
Betrieb: .................... |
Abteilung: .................... |
Datum : .................... |
Unterschrift :.................... |
WAS |
WANN |
WOMIT |
WIE |
WER |
ontaminierte Arbeitsmittel |
Nach Kontamination |
- |
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Schutzkleidung |
wöchentlich |
- |
Wäscherei |
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Betriebsgebäude Fußböden |
wöchentlich |
Präparat: Dosierung: |
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Fahrzeugkabinen |
arbeitstäglich |
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Sozialräume |
arbeitstäglich |
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Dusch- und Toilettenräume |
arbeitstäglich |
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Arbeits- und Schutzkleidung
Verschmutzte Arbeits- und Schutzkleidung darf nicht mit nach Hause genommen werden; sie könnte noch Krankheitserreger enthalten. Desha...