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DGUV Regel 103-602: Branche Abwasserentsorgung / 3.7 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen

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Wo Faulprozesse stattfinden und brennbare Flüssigkeiten, Gasen oder Dämpfe eingeleitet werden, besteht die Gefahr einer Explosion.

Abb. 23 Gasbehälter mit Sicherheitskennzeichnung

Rechtliche Grundlagen
  • Gefahrstoffverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • DGUV Vorschrift 21 und 22 "Abwassertechnische Anlagen"
  • Technische Regel für Betriebssicherheit "Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten" (TRBS 1112-1)
  • Technische Regel für Gefahrstoffe "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines" (TRGS 720)
  • DGUV Regel 103-003 und 103-004 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen"
  • DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" mit Beispielsammlung, insbesondere Ziffer 4.1 "Abwassertechnische Anlagen"
Weitere Informationen
  • DGUV Information 213-057 "Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz - Einsatz und Betrieb" (Merkblatt T 023)
Gefährdungen

Bei Explosionen treten Flammen, hohe Temperaturen und vielfach auch hohe Drücke auf. Dadurch können Personen verletzt, Gebäude oder Anlagenteile zerstört werden sowie Folgebrände auftreten. Zudem können brennbare Gas- und Dampfluftgemische in Gefahr drohender Menge und Konzentration freigesetzt werden z. B. durch

  • Brennbare Flüssigkeiten, Dämpfe und Gase, die von außen eingebracht werden
  • Faulgas, das durch biologische Vorgänge entsteht
  • Chemische Reaktion beim Vermischen von Abwässern bzw. deren Inhaltsstoffe
Maßnahmen

Verhaltensregeln in explosionsgefährdeten Bereichen

Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung sind explosionsgefährdete Bereiche zu ermitteln und entsprechend zu kennzeichnen. Dort gelten für die Beschäftigten besondere Regeln, die in Dienst- oder Betriebsanweisungen festgelegt werden. Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen für hier eingesetzte Personen sind dringend erforder...

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