Laser können im Einzelhandel z. B. bei MDE-Geräten, an der Kasse oder beim Einsatz von Showlasern vorkommen. Besonders häufig wird das Abscannen von Barcodes oder QR-Codes angewandt um den Vorgang der Datenerfassung zu beschleunigen und Datenfehler bei der Erfassung zu minimieren.
Abb. 35
Es werden zwei Scan-Verfahren unterschieden:
1 |
via Laserstrahl (z. B.: mit Barcodelesestiften, Handbarcode-Scannern, omni-direktionalen Barcodescannern in modernen Kassen-Systemen) |
2 |
via Kamera (mittels CCD-Sensoren, kurz für: charge-coupled device (ladungsgekoppeltes Bauteil) = Lichtempfindliches elektronisches Bauelement/ CMOS-Sensoren, z. B. in Smart-Devices) |
Abb. 36
Handlaserscanner an der Kasse
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Weitere Informationen |
- BAuA-Broschüre "Damit nichts ins Auge geht... - Schutz vor Laserstrahlung"
- DIN EN 60825-1:2015-07, "Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen"
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Laser werden entsprechend ihrer Gefährdung und des Jahres ihrer erstmaligen Inverkehrbringung gemäß DIN EN 60825-1 in die Klassen 1, 1 M, 2, 2 M, 3R, 3 M und 4 eingeteilt.
Je nach Intensität können Gefährdungen entstehen. An erster Stelle ist das menschliche Auge durch Laserstrahlung gefährdet. Darüber hinaus können Haut- und Gewebeschädigungen auftreten.
Laser kommen im Handel z. B. an folgenden Stellen vor (siehe unten stehende Tabelle).
Beschaffung
Achten Sie bei der Beschaffung von Geräten mit Laserstrahlung darauf, dass der Hersteller alle notwendigen Unterlagen mitliefert. Dies sind z. B. technische Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung mit dem CE-Zeichen auf dem Gerät.
Abb. 34
Kennzeichnung am Gerät mit Warnhinweis "Achtung Laserstrahlung".
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Laserklassen der eingesetzten Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen. Setzen Sie möglichst niedrige Laserklassen (möglichst Klasse 1, maximal Klasse 2) ein.
Benutzen Sie keine optischen Hilfsmittel wie Lupen, Ferngläser oder andere Linsen im Bereich der Laser. Lesen Sie aufmerksam die Betriebsanleitung des Herstellers und befolgen Sie die dort beschriebenen Warnhinweise.
Informieren Sie sich, insbesondere bei Neu- und Ersatzanschaffungen, über mögliche Alternativen zwecks Minimierung der Strahlung.
Eine Alternative bei Neu- oder Ersatzanschaffungen sind z. B. Kassen mit Scannern, die mit Kameras und ohne Laserstrahlung arbeiten.
Instandhaltung und Prüfung
Überprüfen Sie regelmäßig die Geräte nach den Herstellervorgaben, z. B. auf das Vorhandensein der Kennzeichnung "Warnung vor Laserstrahlung" und auf offensichtliche Mängel und Beschädigungen. Ziehen Sie für Reparaturen Fachpersonal hinzu.
Mögliche Inhalte für eine Betriebsanweisung (siehe auch Kap. 2.2 "Was für die Branche gilt"):
- Den Laserstrahl nicht in die Augen oder auf andere Personen richten!
- Nicht absichtlich in den Strahl blicken!
- Falls Laserstrahlung ins Auge trifft, Augen schließen und der Kopf sofort aus dem Strahl bewegen.
- Bei der Verwendung von Lasern der Klassen 1 M und 2 M dürfen keine optischen Instrumente zur Betrachtung der Strahlungsquelle verwendet werden.
- Lassen Sie diese Produkte nicht in die Hände von Kindern oder nicht unterwiesenen Personen gelangen.
- Achten Sie bei der Arbeitsplatzgestaltung darauf, dass Strahlenquellen Beschäftigte oder Kundinnen und Kunden nicht blenden, dies könnte andernfalls zu zusätzlichen Gefährdungen führen, z. B. erhöhte Unfallgefahr durch unbeabsichtigte Reaktionen von Fahrzeug- oder Maschinenführende.
Unterweisung/Information der Beschäftigten
Erstellen Sie Betriebsanweisungen, die die notwendigen Verhaltensregeln beim Umgang mit Laserklassen-Produkten leicht verständlich zusammenfassen. Ziehen Sie hierzu auch die vom Hersteller mitgelieferten Unterlagen wie Betriebsanleitung, Handbücher o. ä. zu Hilfe. Unterweisen Sie die mit diesen Tätigkeiten beauftragten Beschäftigten vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeit. Wiederholen Sie die Unterweisungen in längstens jährlichen Abständen. Dokumentieren Sie alle Unterweisungen.
Klasse |
Hinweise |
Beispiele |
Klasse 1, 1 M |
Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich. Bei Geräten der Klasse 1 M gilt dies, solange keine optischen Instrumente wie Lupen, Fernrohre oder andere Linsen im Strahl eingesetzt werden. Achtung: Gemäß DIN EN 60825-1:2015 können auch bei Lasern der Klasse 1 die Expositionsgrenzwerte überschritten werden. Dadurch kann nach der Beurteilung der Gefährdung nach OStrV das Gerät einer höheren Klasse entsprechen. Beachten Sie unbedingt die Angaben des Herstellers! |
Laserdrucker, Laserscanner an der Kasse, Laserscanner im MDE-Gerät |
Klasse 2, 2 M |
Die zugängliche Laserstrahlung ist bei kurzzeitiger Bestrahlung (bis 0,25 s) so, dass die Expositionsgrenzwerte gemäß OStrV eingehalten werden. Bei Geräten der Klasse 2 M gilt dies, sol... |