Die meisten Unfälle im Bereich der Bedientheke ereignen sich beim Umgang mit Messern und Aufschnittschneidemaschinen. Auch Unfälle durch Ausrutschen sind häufig. Durch Kontakt mit hautbelastenden Stoffen, z. B. Marinaden, Reinigungsmitteln sowie durch das Tragen feuchtigkeitsdichter Handschuhe und häufiges und intensives Reinigen der Hände können langfristig Hauterkrankungen und Allergien entstehen.
Abb. 69
Einmalhandschuhe bieten keine hygienischen Vorteile, sind aber für die Beschäftigten hautgefährdend, benutzen Sie daher besser Gabeln oder andere Hilfsmittel.
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 210-003 "Auswahl von Schnitt- und Stichschutz bei der Verwendung von Handmessern in der Nahrungsmittelwirtschaft" (bisher BGI 864)
- DGUV Information 212-017 "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz" (bisher BGI/GUV-I 8620)
- BGHW Wissen W18-5 "Hautschutz - Umgang mit Lebensmitteln"
- BGN Arbeits-Sicherheits-Informationen (ASI) 7.10 "Sicherer Umgang mit Messern in Küchen"
- BGN Broschüre "Mit sicheren Maschinen sicher arbeiten - Maschinen in der Fleischwirtschaft"
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- Gefahr von Schnitt- und Stichverletzungen
- Rutschgefährdung durch ungeeignete Bodenbeläge, Verunreinigungen und falsches Schuhwerk
- Gefährdungen der Haut durch Feuchtarbeit oder andere hautbelastende Stoffe
- Gefährdung durch Gefahrstoffe, insbesondere in Form von Reinigungsmitteln
- Gefährdung durch ungünstige ergonomische Bedingungen, z. B. tiefe Bedientheken
- Lärmgefährdung durch Fleischereimaschinen
- elektrische Gefährdung
Umgang mit Messern und Haken
Lassen Sie Messer nicht ungeschützt herumliegen.
Bereits bei der Beschaffung von Messern können Sie eine auf die Anwendung abgestimmte Klingenform wählen: Messer mit Spitze nur, wenn für den Verwendungszweck notwendig, ansonsten Messer ohne Spitze oder mit abgerundeter Spitze wählen. Ein ergonomischer Griff kann das Abrutschen der Hand in Richtung Klinge verhindern.
Abb. 70
Solange Messer nicht benutzt werden, gehören sie in eine geeignete Ablageeinrichtung, die schnell und einfach erreichbar ist.
Abb. 71
Werden Messer in Richtung Körper geführt, sind Stechschutzhandschuhe evtl. mit Unterarmstulpe sowie Stechschutzschürze, -poncho oder -bolero zu tragen.
Sie sind verpflichtet, Ihren Beschäftigten Stechschutz in der passenden Größe zur Verfügung zu stellen.
Abb. 72
S-Haken zum Aufhängen von Fleisch müssen einseitig abgestumpft sein. Für alle anderen Verwendungsarten dürfen nur beidseitig abgestumpfte S Haken eingesetzt werden.
Arbeiten an der Aufschnittschneidemaschine
Wichtig ist, die Maschine nach der Benutzung sofort auszuschalten. Im Rahmen der praxisbezogenen Unterweisung sollte u.a. geübt werden,
Abb. 73
Restehalter zum Aufschneiden von Endstücken zu benutzen und Endstücke so zuzuschneiden, dass sie hinter den Restehalter passen.
- nicht unter dem Restehalter durchzugreifen
- Schrägschnitte nur durchzuführen, wenn die zugehörige Schrägschnitteinrichtung genutzt wird
- Reinigen und Messerwechsel nur mit schnitthemmenden Schutzhandschuhen durchzuführen
Hautbelastung durch |
Wirkung |
Schutzmaßnahmen |
Umgang mit hautbelastenden Lebensmitteln, z. B. Gewürzen, Marinaden, Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse |
Hautreizungen, intensive Hautreinigung erforderlich, z. B. bei stark färbenden Obst- und Gemüsesorten |
Änderung der Arbeitsverfahren, Tragen geeigneter Schutzhandschuhe, Verwendung von Hautschutz-, -reinigungs und -pflegemitteln |
Kontakt mit erhitzten oder gekühlten Produkten |
Verbrennungen, Kälte verringert die Hautdurchblutung und damit ihre Widerstandskraft |
Häufiges und intensives Reinigen der Hände, Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln |
Irritation der Haut, Entfettung und Austrocknung |
Änderung der Arbeitsverfahren, Verzicht auf Kombipräparate, Verwendung von Hautschutz-, -reinigungs und -pflegemitteln |
Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen zum Produktschutz |
Wärme- und Feuchtigkeitsstau, Aufquellen der Haut, Verringerung der Barrierewirkung |
Verzicht auf flüssigkeitsdichte Handschuhe, kontaktvermeidende Arbeitstechniken anwenden, Beschäftigte in persönlicher Hygiene schulen |
Hautschutzmaßnahmen
Die Einhaltung der Regelungen zum Produktschutz (z. B. HACCP-Konzept; Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept) bedeutet nicht, dass Maßnahmen zum Hautschutz berücksichtigt sind. Die in der Tabelle beschriebenen Maßnahm...