6.3.1.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass an Anlagen für Kühlschmierstoffe folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden:
1. |
Für wassergemischte Kühlschmierstoffe
- Name des Kühlschmierstoffes,
- Gebrauchskonzentration,
- Gesamtvolumen des Kühlschmierstoff-Kreislaufes einschließlich zugehöriger Einrichtungen, z. B. Behälter, Leitungssysteme, Filtersysteme, Ölabscheider,
- Name und Konzentration des/der eingesetzten Biozids/Biozide,
- Menge des/der nachzugebenden Biozids/Biozide.
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2. |
Für nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe
- Name des Kühlschmierstoffes,
- Gesamtvolumen des Kühlschmierstoff-Kreislaufes einschließlich zugehöriger Einrichtungen.
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6.3.1.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kühlschmierstoff-Zentralanlagen so betrieben werden, dass
1. |
feste Verunreinigungen durch vorhandene Einrichtungen abgeschieden werden und sich nicht in Toträumen, Ecken oder Hinterschneidungen von Rohrleitungen, Kanälen, Behältern und Filtern ablagern, |
2. |
eine mechanische Reinigung – auch an schwer zugänglichen Stellen – möglich ist, |
3. |
die eingesetzten Materialien an Werkzeugmaschinen und Fertigungsanlagen nur entsprechend den Angaben des Herstellers verwendet werden, |
4. |
sie weitgehend geschlossen sind, |
5. |
bei Stillstandszeiten durch mikrobielle Aktivität keine erhöhten Konzentrationen arbeitshygienisch relevanter Verbindungen entstehen, |
6. |
eine Vermischung von Hydraulik- und/oder Maschinenöl mit dem wassergemischten Kühlschmierstoff weitgehend vermieden ist, |
7. |
bei Kreisläufen für nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, die eine Vermischung von Hydraulik- und/oder Maschinenöl mit dem Kühlschmierstoff nicht vermeiden, Hydraulik- oder Maschinenöle mit aufeinander abgestimmten Additiven eingesetzt werden, und |
8. |
ein Temperaturanstieg des wassergemischten Kühlschmierstoffes über die Umgebungstemperatur weitgehend verhindert ist. Dies gilt nicht, wenn verfahrensbedingt höhere Temperaturen erforderlich sind. |
Die Nummern 1 bis 8 gelten – soweit anwendbar – auch für Einzelkreisläufe.
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Ein Abscheiden bzw. Entfernen fester Verunreinigungen oder Ablagerungen ist z. B. möglich durch
- Absetzbecken,
- Filter,
- Magnetabscheider,
- Reinigungsöffnungen in Rohrleitungen,
- Siebe,
- Zentrifugen.
In Kühlschmierstoff-Kreisläufen eingesetzte Materialien sind z. B. Dichtungen, Schläuche, Beschichtungen, metallische Werkstoffe. Das Vorhandensein hoher Konzentrationen mikrobieller Abbauprodukte und/ oder die übermäßige Vermehrung von Mikroorganismen sind z. B. durch folgende Anzeichen zu erkennen:
- Verringerung der Basenreserve (Empfehlenswert ist die Bestimmung der Gebrauchskonzentration durch Säuretitration),
- pH-Wert-Abfall,
- Geruch,
- Verfärbung,
- Schaumbildung,
- Bildung von Biofilm (schleimige Beläge) oder Aufschwimmen von Biomasse,
- Verstopfen von Leitungen, Filtern und Pumpen,
- Trennung der Emulsion eines wassergemischten Kühlschmierstoffes in Wasser- und Ölphase.
Eine Erhöhung der Konzentrationen mikrobieller Abbauprodukte durch fehlenden Sauerstoff kann z. B. durch regelmäßige Umwälzung vermieden werden. Eine verfahrensbedingte höhere Temperatur ist z. B. bei Kühlschmierstoff-Kreisläufen für Walzwerke erforderlich. Bei wassergemischten Kühlschmierstoffen können aufschwimmende Öle oder Fette z. B. durch Skimmer, Zentrifugen, Ölabscheider abgetrennt werden. Siehe auch
- VDI 3035 "Gestaltung von Werkzeugmaschinen, Fertigungsanlagen und peripheren Einrichtungen beim Einsatz von Kühlschmierstoffen",
- VDI 3397 Blatt 2 "Pflege von Kühlschmierstoffen für die Metallbe- und -verarbeitung; Maßnahmen zur Qualitätserhaltung, Abfall- und Abwasserverminderung",
- Prüfplan gemäß Anhang 3 und 4.
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6.3.1.3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Reinigungsverfahren und -mittel in einem Reinigungsplan festgelegt werden.
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Muster eines Reinigungsplans siehe Anhang 5. Folgende Verfahren werden angewendet:
- mechanische Reinigung,
- chemische Reinigung unter Einsatz von Reinigungsmitteln mit oder ohne Desinfektionsmittel.
Mechanische Reinigungsverfahren sind z. B. Bürst-, Dampfstrahl- oder Hochdruckwasserspül-Verfahren. Bei der Verwendung von CO2-Strahlanlagen (Trockeneisstrahlen) muss auf die
- mögliche Absenkung des pH-Wertes in wassergemischten KSS,
- Einhaltung des AGW für CO2,
- außergewöhnlich hohe Lärmentwicklung
geachtet werden. Reinigungsmittel enthalten z. B. grenzflächenaktive Substanzen (Tenside) oder Sodalösung. Reinigungsmittel mit Desinfektionsmittel werden auch als Systemreiniger bezeichnet; siehe Abschnitt 2 Nummer 9. Im Falle einer Präventivkonservierung kann bei Reinigungsverfahren gegebenenfalls auf die Zugabe weiterer Desinfektionsmittel verzichtet werden. Bei Biofilmbildung sollte ein Systemreiniger mit biozider Wirkung eingesetzt werden. Hinsichtlich des Einsatzes von Systemreinigern siehe auch Abschnitt 4.8 der TRGS 611. |
6.3.1.4 Reinigungspläne sind für folgende Einrichtungen aufzustellen:
1. |
Abscheideeinrichtungen für feste Verunreinigungen, |
2. |
Abscheideeinrichtungen für aufschwimmende Öle, |
3. |
Kühlschmierstoff-Kreisläufe. |
Der Unternehmer hat ferne...