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DGUV Regel 109-606: Branche Tischler- und Schreinerhandwerk / 3.4.1 Brand- und Explosionsschutz bei Holzstaub

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Die Entstehung und der pneumatische Transport von Holzstaub und Spänen birgt Brand- und Explosionsgefahren. Ein Brand oder eine Explosion kann erfolgen, wenn eine Zündquelle, Sauerstoff und ein brennbarer Stoff (z. B. Holzstaub) in der Konzentration einer explosionsfähigen Atmosphäre aufeinandertreffen. Das gleichzeitige Aufeinandertreffen dieser drei Faktoren muss deshalb technisch und organisatorisch verhindert werden.

Abb. 3.4.1-01

Brand- und Ex-Zonen in einer Holzstauabsauganlage

Rechtliche Grundlagen
  • Gefahrstoffverordnung
  • TRBS 2152/TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre"

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 209-045 "Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne - Brand- und Explosionsschutz"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 045 "Maßnahmen gegen Brände in Absaugrohrleitungen"

 

Gefährdungen

Durch Brände und Explosionen können sich für Ihre Beschäftigten direkte Gefahren ergeben:

  • Verbrennungen aufgrund der starken Hitzeentwicklung und Infrarotstrahlung
  • Einatmen von Rauch und heißen Gasen
  • Ersticken durch Sauerstoffmangel
  • Druckwellen infolge von Explosionen
  • Versperren von Fluchtwegen durch Feuer
  • Psychische Belastung durch Todesangst

Neben den direkten Gefahren ergeben sich im Umfeld folgende Sekundärgefahren für Personen, vor allem für die Rettungskräfte:

  • Sekundärexplosionen durch an anderer Stelle aufgewirbelten Staub
  • Gewalteinwirkung auf den Körper durch herabfallende Gegenstände oder einstürzende Bauwerksteile
  • Verbrennungen durch aufgeheizte Oberflächen (z. B. Metallgegenstände in der Nähe des Brands)
  • Übergreifen des Brands auf benachbarte Gebäude
Maßnahmen

Durch technische und organisatorische Maßnahmen müssen Sie als...

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