Ungesicherte Ladung beim Transport in geschlossenen Service- und Montagefahrzeugen stellt eine erhebliche Unfallgefahr dar. Crashtests zeigen auf beeindruckende Weise, wie aus einer unterschätzten Gefahrenquelle plötzlich eine lebensbedrohliche Situation werden kann.

Abb. 3.5.6-01

Fahrzeug mit Einrichtungen zur Ladungssicherung

Rechtliche Grundlagen
  • Straßenverkehrsordnung (StVO) §§ 22(1), 23(1)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) § 30(1)
  • Handelsgesetzbuch (HGB) § 412
  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

 

Weitere Informationen
  • VDI-Richtlinien VDI 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen"
  • DVS-Merkblatt 0211 "Druckgasflaschen in geschlossenen Kraftfahrzeugen"

 

Gefährdungen

Unzureichend gesicherte Ladungen in und auf Fahrzeugen stellen ein potentielles Verletzungsrisiko für die Personen im Fahrzeug während der Fahrt dar. Nicht nur im Fall eines Fahrzeugaufpralls, auch bei plötzlichen Bremsmanövern können erhebliche Gefährdungen für Personen durch herumfliegende Gegenstände oder verrutschende Ladung bestehen. Auch beim Öffnen von geschlossen Fahrzeugen oder Bordwänden können unzureichend gesicherte Ladungen durch Herab- oder Herausfallen ein erhebliches Verletzungsrisiko darstellen.

Werden Gefahrstoffe oder Druckgasflaschen transportiert, besteht das Risiko, dass Gefahrstoffe entweichen und je nach Gefahrstoff auch Brände oder Explosionen verursachen.

Werden Druckgasflaschen in geschlossenen Fahrzeugen transportiert, besteht bei Undichtigkeiten und unzureichender Belüftung Erstickungsgefahr.

Maßnahmen

Betriebssicherheit

Unter betriebssicherer Verladung versteht man die Beladung des Fahrzeugs unter Beachtung der Verkehrssicherheitsvorschriften.

Das beladene Fahrzeug muss den Anforderungen des Straßenverkehrs genügen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Auswahl eines geeigneten Fahrzeugs
  • Verstauen auf dem Fahrzeug
  • Einhaltung der Lademasse, Achslasten, zulässiges Gesamtgewicht
  • Kontrolle der Ladungssicherungsmittel

Verantwortlich für Betriebssicherheit des Fahrzeugs ist nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin und somit in der Regel der Unternehmer oder die Unternehmerin.

Verkehrssicherheit

Die Verkehrssicherheit ist erst dann gegeben, wenn die Ladung so auf dem Fahrzeug verstaut wird, dass sie den allgemeinen Anforderungen des Straßenverkehrs genügt.

Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Verkehrssicherheit:

  • Abfahrkontrolle (Prüfung vor Arbeitsbeginn)
  • Einhaltung der Sozialvorschriften (u. a. Lenk- und Ruhezeiten)
  • Fahrzeugausstattung
  • Fahrzeugart und -zustand
  • Verpackung der Güter
  • Lastverteilung

Verantwortlich für die verkehrssichere Verladung sind das Fahrpersonal und der Verlader.

Beförderungssicherheit

Die Beförderungssicherheit ist gegeben, wenn das Transportgut auf der Ladefläche so gestaut, gestapelt und befestigt ist, dass es im Rahmen einer normalen Beförderung gegen Umfallen, Verschieben und Herabfallen gesichert ist.

Verantwortlich für die beförderungssichere Verladung ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) § 412 der Absender bzw. Verlader.

Regeln für die Ladungssicherung in Transportern und Pkw-Kombis:

  • Ladungssicherung fängt mit der Auswahl des geeigneten Transportfahrzeugs an.
  • Fahr- und Beladepersonal muss regelmäßig alle 2-3 Jahre ausreichend in der Sicherung von Lasten geschult und mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
  • Das zulässige Gesamtgewicht bzw. die Achslast darf nicht überschritten werden, die Mindestachslast der gelenkten Achse ist einzuhalten.
  • Der Lastverteilungsplan ist einzuhalten, besonders, wenn bis zum höchstzulässigen Gesamtgewicht geladen wird.
  • Vor der Fahrt ist die Ladung zu sichern, auf die ausreichende Anzahl und Auswahl der Hilfsmittel zur Ladungssicherung ist zu achten. Die nicht benötigen Hilfsmittel zur Ladungssicherung und zum Verladen wie Zurrgurte, Sackkarren etc. sind ebenfalls zu sichern.
  • Der Ladungsschwerpunkt soll möglichst niedrig und auf der Längsmittellinie des Fahrzeuges liegen, zwischen Ladung, Stirnwand und Seitenwänden sollte kein Freiraum sein. Eventuelle Freiräume sollten ausgefüllt werden.
  • Je nach Beschaffenheit von Ladegut und Ladefläche ist die Ladung durch Abstützen, Verkeilen oder Verzurren zu sichern, auf gleichmäßige Gewichtsverteilung ist zu achten.

Abb. 3.5.6-02

Niederzurren eines freistehenden Ladungsguts

  • Verwenden Sie bei Bedarf Antirutschmatten und geprüfte zugelassene Zurrmittel und Zurrpunkte.
  • Alle Zurrmittel müssen vor der Benutzung durch Augenscheinnahme und mindestens einmal im Jahr durch eine befähigte Person geprüft werden.
  • Beim Verzurren scharfkantiger Ladegüter sind Kantenschoner zu verwenden.
  • Wenn im Pkw-Kombi hinten keine Person sitzt, sind die Gurte bei geteilten Rücklehnen über Kreuz zu schließen. Die schweren Teile der Ladung sind so nah wie möglich unten an die Rücksitze zu platzieren.
  • Der eventuell vorhandene Dachträger einschließlich der Dachlast ist regelmäßig zu überprüfen.
  • Die Fahrgeschwindigkeit ist je nach Ladungsgut auf die Eigenschaften des Fahrzeugs, die Straßenverhältnisse und...

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