Biostoffe können im Metallbau auf vielfältige Weise durch Verunreinigungen oder Kontaminationen vorkommen. Sie sind jedoch nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Deshalb ist eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung unabdingbar.
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 201-028 "Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung"
- DGUV Information 201-031 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV); Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot"
- DGUV Information 209-051 "Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe"
- DGUV Information 240-420 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"
- DGUV-Information FB HM-044 "Physikalische Entkeimungsverfahren zur Reduzierung der mikrobiellen Besiedelung in wassergemischten Kühlschmierstoffen"
- DGUV-Information FB HM-056 "Richtiger Umgang mit Dip-Slides - Wachstumskontrolle von Mikroorganismen in wassergemischten KSS"
- DGUV-Information FB HM-083 "Schimmelpilzbefall an Hölzern - Beurteilung und Maßnahmen bei Befall an Transport- und Verpackungshölzern"
- GESTIS-Biostoffdatenbank: http://www.dguv.de/ifa/gestis-biostoffe
- Portal Kühlschmierstoffe: http://dguv.de/ifa/kss
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Zu den Biostoffen gehören beispielsweise Bakterien, Viren oder Schimmelpilze. Mögliche Gefährdungen sind unter anderem:
- Infektionen, zum Beispiel durch Bakterien/Viren in verunreinigtem Material
- Sensibilisierungen durch allergene Stoffe, zum Beispiel Bakterien und Schimmelpilze
- Toxische Wirkungen zum Beispiel der Bakterien- bzw. Schimmelpilzgifte
Die Möglichkeiten, mit Biostoffen in Kontakt zu kommen, sind vielfältig und von der jeweiligen Situation/Umgebung abhängig, zum Beispiel durch:
- Taubenkot auf Baustellen
- Ausscheidungen (Urin, Kot, etc.) von Nagetieren (Mäusen, etc.), die Infektionen verursachen durch Bakterien, Schimmelpilze aber auch durch Viren (z. B. Hantavirus)
- Kontaminiertes Wasser (Legionellenvermehrung, z. B. erhöhtes Vorkommen von Legionellen in wässrigen Systemen wie Warmwasserleitungen, Schläuchen, Wasserbecken, Rückkühlwerken)
- Bakterien und Schimmelpilze in Kühlschmierstoffen
- Schimmelpilze auf feuchten Wänden und Hölzern (in Zusammenwirkung mit Feuchtigkeit)
Gefährdungen können durch Einatmen, Verschlucken und auch durch Hautkontakt auftreten. Der persönliche Gesundheitszustand spielt bei der Gefährdung eine maßgebliche Rolle. Beschäftigte mit Grunderkrankungen, mit bereits bekannten Allergien oder auch immungeschwächte Personen sind besonders gefährdet.
Die Schutzmaßnahmen richten sich streng nach der genauen Arbeitssituation, nach der Menge und Art der vorhandenen Biostoffe und der Expositionsdauer. Generell sollten die Schutzmaßnahmen anhand einer sorgfältig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung geplant und durchgeführt werden.
Bei den Gefährdungen durch Biostoffe im Metallbau handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten gemäß der Biostoffverordnung. Eine Substitutionsprüfung fällt deshalb nicht an.
Veranlassen Sie Schutz- und besonders Hygienemaßnahmen, damit keine Kontamination erfolgen kann. Bei sichtbarer Kontamination muss vor dem eigentlichen Arbeitsprozess zuerst die Kontamination beseitigt werden. Ist das nicht möglich, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Bei oberflächlichem Schimmelbefall kleinerer Flächen (unter 0,5 m²) vorsichtig mit einem (alkoholhaltigen) Reiniger abwischen; Tuch entsorgen.
- Saugen Sie (kontaminierte) Aerosole (z. B. Kühlschmierstoffe) direkt an der Entstehungsstelle ab.
- Beseitigen Sie Stäube, Ablagerungen etc., die prinzipiell immer kontaminiert sein können, staubarm, z. B. durch Absaugen mit geeigneter technischer Ausrüstung oder Nasswischen. Trockenes Fegen ist zu unterlassen.
- Warten und prüfen Sie regelmäßig die Filteranlagen und Absaugungen, z. B. an kühlschmierstoffhaltigen Maschinen.
- Sorgen Sie auf Baustellen für gute Durchlüftung des Arbeitsbereichs. Auf diese Weise kann die Konzentration an Biostoffen deutlich gesenkt werden.
- Erstellen Sie für alle Tätigkeiten mit Biostoffen Betriebsanweisungen.
- Die betroffenen Beschäftigten sind vor Beginn der Tätigkeiten und dann mindestens einmal jährlich zu unterweisen (Jugendliche halbjährlich). Dokumentieren Sie die Unterweisung.
- Erstellen Sie bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen einen Pflege- und Wartungsplan und sorgen Sie dafü...