Bei Arbeiten in Backbetrieben bestehen besondere Gefährdungen für Ihre Beschäftigten. Sturz- und Rutschunfälle, Schnittverletzungen, Verbrennungen, Haut- und Atemwegserkrankungen sind dabei die Schwerpunkte. Die hier beschriebenen grundlegenden Präventionsmaßnahmen unterstützen Sie dabei, diese Gefährdungen zuverlässig zu vermeiden.
Abb. 2
Arbeiten in handwerklichem Backbetrieb
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Rechtliche Grundlagen |
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG; hier: § 5, Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV; hier § 6: Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und § 9: Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln)
- EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene (LMHV)
- Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Technische Regel für Arbeitsstätten "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" (ASR A1.2)
- Technische Regel für Arbeitsstätten "Fußböden" (ASR A1.5/1,2)
- Technische Regel für Arbeitsstätten "Verkehrswege" (ASR A1.8)
- Technische Regel für Arbeitsstätten "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrbereichen" (ASR A2.1)
- Technische Regel für Arbeitsstätten "Gefährdungsbeurteilung" (ASR V3)
- Technische Regel für Betriebssicherheit "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" (TRBS 2121)
- Technische Regel für Betriebssicherheit "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" (TRBS 2121 Teil 2)
- Technische Regel für Betriebssicherheit bzw. Technische Regel für Gefahrstoffe "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" (TRBS 3145 bzw. TRGS 745)
- Technische Regel für Gefahrstoffe "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" (TRGS 401)
- Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe/Technische Regel für Gefahrstoffe "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" (TRBA/TRGS 406)
- Technische Regel für Gefahrstoffe "Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung" (TRGS 407)
- Technische Regel für Gefahrstoffe "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (TRGS 555)
- DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"
- DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"
- DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
- DGUV Regel 112-189 und 112-989 "Benutzung von Schutzkleidung"
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer"
- DGUV Information 206-013 "Stress, Mobbing & Co"
- DGUV Information 206-027 "Leben mit Schichtarbeit - Tipps für Beschäftigte"
- DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
- DGUV Information 208-033 "Belastung für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?"
- DGUV Information 208-052 "Personengebundene Tragehilfen und Rückenstützgurte"
- DGUV Information 209-015 "Instandhaltung - sicher und praxisgerecht durchführen"
- Arbeits-Sicherheits-Information BGN "Treppen" (ASI 4.06)
- Arbeits-Sicherheits-Information BGN "Unfallsichere Gestaltung von Fußböden" (ASI 4.40)
- Arbeits-Sicherheits-Information BGN "Vermeidung von Bäckerasthma" (ASI 8.80)
- Arbeits-Sicherheits-Information BGN "Vermeiden von Sturzgefahren und Leiterunfällen" (ASI 9.50)
- Arbeits-Sicherheits-Information BGN "Handlungsanleitung Betriebliche Gefährdungsbeurteilung" (ASI 10.0)
- Arbeits-Sicherheits-Information BGN Beurteilung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (ASI 10.1)
- Arbeits-Sicherheits-Information BGN "Arbeitsbedingungen im Backgewerbe verbessern" (ASI 10.2)
- Branchenleitfaden der BGN "Backbetriebe sicher und effizient führen"
- Leitlinie für eine "Gute Lebensmittelhygiene-Praxis" im Bäcker- und Konditorenhandwerk (Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.)
- BGN-Beurteilungshilfe "Körperliche Belastungen im Betrieb - Backgewerbe"
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Arbeits- und Betriebsanweisungen
Als Unternehmer bzw. Unternehmerin sind Sie verpflichtet, Betriebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache zu erstellen und den Beschäftigten bekannt zu machen, sofern besondere Gefährdungen auftreten oder bestimmte Unfallverhütungsvorschriften dies fordern.
Das betrifft zum Beispiel:
- Reinigungstätigkeiten und sonstiger Umgang mit reizenden oder ätzenden Stoffen (Gefahrstoffe), z. B. Brezellauge
- Arbeiten an Bäckereimaschinen und -geräten, z. B. Teigteilmaschinen, Fettbackgeräte, Gasgeräte
Arbeits- und Betriebsanweisungen sind Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten. In bestimmten Vorschriften, z. B. im Gefahrstoffrecht, sind Betriebsanweisungen vorgeschrieben. Diese sind den Beschäftigten an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte zugänglich zu machen.
Geeignetes Schuhwerk und Arbeitskleidung
Stolpern, Rutschen, Stürzen sind die häufigsten Unfallursachen im Backbetrieb wie auch im Verkauf. Durch verschmutzte oder nasse Fußböden in der Backstube, in Räumen zur Nassreinigung (z. B. Korbwaschanlagen), in den Filialen...