10.1.6.1 Allgemeine Funktion
Der Atemschutzanzug ist ein Atemanschluss, der Kopf und Körper vollständig oder teilweise umschließt und über eine Atemgasversorgung die atemschutzgerättragende Person direkt aus dem Schutzanzug mit Atemgasversorgt. Die Luftversorgung kann entweder über ein Filtergerät mit Gebläse oder über ein Druckluft-Schlauchgerät erfolgen (siehe auch Kapitel 10.2.4.6 und 10.3.2.3). Sollen Atemschutzanzüge weitere Anforderungen erfüllen, z. B. Schutz gegen Gase und Dämpfe, Flüssigkeiten, radioaktive Kontamination durch feste Partikel oder Infektionserreger, müssen zusätzliche Anforderungen aus den entsprechenden Normen erfüllt sein.
Die Luftführung beeinflusst die Hitzestressreduzierung im Atemschutzanzug. Dabei werden drei verschiedene Wirksysteme unterschieden:
- Ventilation nur im Kopfbereich
- Ventilation des gesamten Körpers
- Ventilation des gesamten Körpers mittels zum Körper gerichteter Luftverteilung
Bei Ventilation nur im Kopfbereich streicht die Luft über den Kopf zu den Atemwegen und erzeugt dadurch eine geringe Hitzestressreduzierung. Eine Luftzirkulation zwischen Kopf- und Rumpfbereich ist in diesem Fall eingeschränkt.
Bei der Ventilation des gesamten Körpers ist eine Luftzirkulation zwischen Kopf- und Rumpfbereich möglich. Die Hitzestressreduzierung wird dadurch erhöht.
Bei der Ventilation des gesamten Körpers mittels zum Körper gerichteter Luftverteilung wird ein Teilluftstrom über ein Verteilsystem an den gesamten Körper geleitet. Der Grad der Hitzestressreduzierung ist bei dieser Bauform am höchsten.
Abb. 20
Atemschutzanzug
10.1.6.2 Geschlossener Atemschutzanzug
Ein geschlossener Atemschutzanzug ist mit einer Vorrichtung zur Atemgasversorgung ausgestattet und umschließt den Körper vollständig. Die Atemgasversorgung erzeugt einen Überdruck im Inneren des Anzugs. Die ausgeatmete und überschüssige Luft tritt aus dem Anzug durch ein oder mehrere Ausatemventile in die Umgebungsluft aus.
Geschlossene Atemschutzanzüge schützen den ganzen Körper vor festen, flüssigen und/oder gasförmigen Schadstoffen.
Hierunter fallen z. B. Anzüge nach DIN EN 1073-1 oder DIN EN 943-1 Typ 1c.
10.1.6.3 Offener Atemschutzanzug
Ein offener Atemschutzanzug ist mit einer Vorrichtung zur Atemgasversorgung ausgestattet, und bedeckt den Kopf und den Körper der atemschutzgerättragenden Person. Füße und/oder Hände müssen nicht umschlossen sein. Die ausgeatmete und überschüssige Luft kann aus dem Anzug durch ein oder mehrere Ausatemventile oder z. B. durch Öffnungen an den Armen und Beinen in die Umgebungsluft austreten.
Offene Atemschutzanzüge schützen die bedeckten Körperteile vor festen und/oder flüssigen Schadstoffen.
Hierunter fallen z. B. Anzüge mit Anschluss für Druckluftzuführung nach DIN EN 14594.
10.1.6.4 Chemikalienschutzanzug in Verbindung mit einem Atemschutzgerät
Dieser Chemikalienschutzanzug stellt keinen Atemanschluss dar und muss immer in Verbindung mit einem Atemschutzgerät gebraucht werden. Das Atemschutzgerät kann entweder außerhalb oder innerhalb des Chemikalienschutzanzuges getragen und gebraucht werden. Diese Chemikalienschutzanzüge haben keine erzwungene Ventilation im Innern, dadurch wird der Wärmeaustausch verhindert.
Hierunter fallen z. B. Anzüge nach DIN EN 943-1 Typ 1a bzw. Typ 1b.