Elektrisch isolierende Schuhe zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen elektrischer Anlagen oder in deren Nähe sollen - in Verbindung mit anderen elektrisch isolierenden persönlichen Schutzausrüstungen - den Träger unter anderem gegen elektrische Schocks schützen und eine gefährliche Körperdurchströmung über die Füße verhindern.

In Abhängigkeit von der Nennspannung der Teile, an denen Arbeiten unter Spannung oder Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile durchgeführt werden, ist zwischen isolierenden Schuhen zu unterscheiden, der

  • elektrischen Klasse 00

    Anlagen mit einer Nennspannung bis 500 V Wechselspannung und 750 V Gleichspannung und

  • elektrischen Klasse 0

    Anlagen mit einer Nennspannung bis 1000 V Wechselspannung und 1500 V Gleichspannung

    Die Schuhe müssen einerseits elektrische (Wechselspannungsprüfung, Stehspannungsprüfung) und andererseits nicht elektrische Anforderungen erfüllen.

    Fußschutz nach den Normen DIN EN ISO 20345 bis DIN EN ISO 20347 sind mit dem Symbol I gekennzeichnet.

Demgegenüber ist elektrisch isolierender Fußschutz nach DIN EN 50321 (VDE 0682-331) ergänzend zur Kennzeichnung des Fußschutzes gemäß den zurückgezogenen Normen der Reihe DIN EN 345 bis Normen der Reihe DIN EN 347 dauerhaft und gut sichtbar auf der Außenseite

  • mit dem Doppeldreieck,
  • der elektrischen Klasse (Klasse 00: rot; Klasse 0: beige),
  • der Seriennummer und
  • dem Herstellungsmonat und -jahr gekennzeichnet.

Weiterhin sind in der Kennzeichnung die erste Benutzung, das Datum der Prüfung oder das Datum der Wiederholungsprüfung anzugeben.

Bild 7: Kennzeichnung von elektrisch isolierenden Schuhen für Arbeiten an Niederspannungsanlagen

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