Nr. |
Beispiel |
Merkmale/Bemerkungen/Voraussetzungen/Hinweise |
Schutzmaßnahmen nach TRGS 722 |
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723 |
Schutzmaßnahmen nach TRGS 724 |
(Sp. 1) |
(Sp. 2) |
(Sp. 3) |
(Sp. 4) |
(Sp. 5) |
(Sp. 6) |
1 |
Brennbare Gase, Dämpfe, Nebel |
Handhaben brennbarer Gase |
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1.1 |
Umgebung geschlossener gasführender Apparate, Behälter und Rohrleitungen – Allgemeines |
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1.1.1 |
In Räumen |
a) |
Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten. |
4.5.2 |
keine Zone |
keine |
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b) |
Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig in der Umgebung von Austrittstellen möglich (z. B. an Probenahmestellen, Entwässerungseinrichtungen, Pumpen, deren technische Dichtheit auf Dauer nicht gewährleistet ist). |
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b1) |
Objektabsaugung |
4.6.4 4.5.3 |
Zone 2: Nahbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung |
keine |
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b2) |
Konstruktion technisch dicht, nur geringe Leckagemöglichkeiten vorhanden. |
4.5.3 4.6.2 |
Zone 2: Nahbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung |
keine |
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c) |
Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich z. B. an Umfüllanschlussstellen. Raum mit technischer Lüftung. |
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c1) |
Gase schwerer als bzw. gleich schwer wie Luft. |
4.5.4 4.6.3 |
Zone 1: 1 m Zone 2: weitere 3 m |
keine |
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c2) |
Gase leichter als Luft |
4.5.4 4.6.3 |
Zone 1: Nahbereich Zone 2: weitere 2 m oberhalb der Austrittstelle |
keine |
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d) |
Wie c), jedoch Raum nur mit natürlicher Lüftung. |
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d1) |
Gase schwerer als bzw. gleich schwer wie Luft. |
4.5.4 4.6.2 |
Zone 1: 3 m Zone 2: weitere 6 m |
keine |
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d2) |
Gase leichter als Luft, Deckenöffnung ins Freie vorhanden. |
4.5.4 4.6.2 |
Zone 1: 1 m Zone 2: weitere 3 m oberhalb der Austrittstelle |
keine |
1.1.2 |
Im Freien |
Wie 1.1.1, aber: |
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Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden. |
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1.2 |
Fallbeispiele - mögliche praxisnahe Varianten der Umsetzung von Nr. 1.1 |
Gasführende Anlagen |
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1.2.1 |
Lagern, Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern mit Gasen (außer Flüssiggas, siehe 1.2.2 und 1.2.3) |
Ortsbewegliche Druckgasbehälter sind z. B. Druckgasflaschen, -bündel oder Druckfässer. Bereitgehaltene ortsbewegliche Druckgasbehälter können an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sein, jedoch ist das Absperrventil der Druckgasbehälter verschlossen, sofern keine automatische Umschaltung vorhanden ist. Druckgasflaschen sind gegen Umfallen oder Herabfallen gesichert und stehend gelagert. |
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Hinweis 1: Die Absperrventile müssen beim Lagern fest verschlossen und mit den vorgesehenen Schutzeinrichtungen versehen sein (z. B. Ventilschutzkappen, Verschlussmuttern). |
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Hinweis 2: Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen sind stets mit einer technischen Lüftung zu betreiben. |
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1.2.1.1 |
In Räumen |
Im Sicherheitsschränken siehe 1.2.1.2. |
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1.2.1.1.1 |
Lagern |
Lagerraum mit natürlicher Be- und Entlüftung; wobei die Lüftungsquerschnitte mindestens je 1/100 der Bodenfläche betragen, oder mit technischer Lüftung mit Luftwechsel größer oder gleich 2. Eine diagonale Anordnung der Lüftung wird empfohlen. Druckgasbehälter bzw. deren Absperrventile werden im Füllwerk auf Dichtheit geprüft und sachgemäß transportiert. Sichtbare Mängel sind nicht erkennbar und Druckgasbehälter sind noch nicht zum Entleeren angeschlossen. |
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Hinweis 1: Das Lagern von ortsbeweglichen Druckgasbehältern erfolgt nach den Anforderungen der TRGS 510. Hinweis 2: Im Lagerraum darf sich keine Gasversorgungsanlage befinden. Hinweis 3: Die geforderte Lüftung dient der Vermeidung von g. e. A. durch Akkumulation aufgrund nicht entdeckter Kleinstleckagen. |
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a) |
Druckgasflaschen (keine Bündel) in ausschließlich ungeöffnetem Zustand. |
4.5.3 4.6.5 2.4.4.2 |
keine Zone |
keine |
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b) |
Druckgasflaschen (teilentleerte oder leere, keine Bündel) mit geschlossenem Absperrventil. Dichtheit des Absperrventils ist durch Prüfung, z. B. mit schaumbildenden Mitteln nachgewiesen. Die Dichtheitsprüfung des geschlossenen Absperrventils wird umgehend nach jedem Trennen von der Gasversorgungsanlage vor der Einlagerung durchgeführt. Keine nachträgliche Manipulation am Entnahmeventil. |
4.5.3 4.6.2 |
keine Zone |
keine |
1.2.1.1.2 |
Bereithalten, Entleeren |
Zum Zeitpunkt eines Wechsels der ortsbeweglichen Druckgasbehälter ist betriebsbedingt von einem kurzzeitigen Gasaustritt an der/n Anschlussstelle/n auszugehen, ansonsten ist die komplette gasführende Anlage technisch dicht ausgeführt. Dichtheitsprüfungen werden sowohl beim Anschließen als auch beim Trennen von Druckgasbehältern durchgeführt. Ein Gasaustritt aufgrund von Kleinstleckagen oder sich verändernder Dichtungen kann nur ausgeschlossen werden, wenn |
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– |
O-Ringe bei Handanschlüssen mit Ringnuten oder |
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– |
Kunststoffflachdichtungen bei Anschlüssen mit 6-kant Überwurfmuttern mit speziellen Anforderungen, z. B. PCTFE oder PVDF |
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– |
bei Flachdichtungen Dichtflächen a... |