6.3.1 Arbeiten an Walzwerken
Zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen siehe Abschnitt 6.2.4 dieser BG-Regel.
6.3.2 Arbeiten an Kalandern
Kalander werden zum exakten Herstellen von Platten und zum Gummieren technischer Gewebe verwendet.
Abbildung 23: Kalander – Prinzipskizze
Abbildung 24: 4-Walzen-Kalander
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen
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Auswahl und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen |
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Schutzhandschuhe, die gegebenenfalls bei Arbeiten an Walzwerken benutzt werden müssen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für den Einzelfall auswählen (insbesondere Schutz gegen Schnittverletzungen und hohe Temperaturen) |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
PSA-BV, § 9 Abs. 2 und 3 GefStoffV, §§ 29 bis 31 BGV A1 i. V. m. Abschnitt 4.11 bis 4.13 BGR A1; BGR 189 bis 201; BGI 515; Merkblatt A 008 der BG Chemie
Ungeschützte bewegte Maschinenteile
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Spalt zwischen den Walzen (Einzug von Händen, loser Kleidung) |
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Einzugstellen, die im Arbeits- und Verkehrsbereich liegen, durch Verdeckungen, Umzäunungen oder Distanzvorrichtungen nach DIN EN 294 sichern, um zu verhindern, dass die Einzugstellen durch Hindurchgreifen, Herumgreifen, Übergreifen oder Untergreifen erreicht werden können |
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Lassen sich Einzugstellen aus verfahrenstechnischen Gründen nicht durch Verdeckungen, Umzäunungen oder Distanzvorrichtungen nach DIN EN 294 sichern: Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion über die gesamte Länge der Einzugstelle installieren (z. B. Lichtvorhänge, Lichtgitter, Lichtschranken, Pendelklappen, Schaltleisten, zwangsläufig wirkende Schaltstangen, Schaltleinen, Schaltplatten oder Schaltmatten) (BGI 5049) |
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Können Schutzeinrichtungen aus funktionstechnischen Gründen nicht installiert werden: Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt) vorsehen, die über die gesamte Länge der Einzugstelle auslösbar sind. |
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Beispiel: Gespanntes Seil, das nicht höher als 600 mm über der Walzenoberkante und nicht höher als 1800 mm über dem Standplatz des Beschäftigten angebracht ist und einen vorgespannten Seilzugschalter auslöst |
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Nach Betätigen einer Schutzeinrichtung müssen die Walzen nach weniger als 1/3 Umdrehung im Leerlauf stehen bleiben |
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Bei neuen Maschinen (in Verkehr gebracht nach Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie am 1.1.1995) müssen die Walzen nach Stillstand selbsttätig auf eine Mindestspaltweite von 50 mm auseinander fahren bzw. durch eine Befehlseinrichtung oder von Hand mittels Werkzeug auseinander gefahren werden können; sie müssen in der Offenstellung gegen unbeabsichtigtes Zusammenfahren gesichert werden können; Entsichern nur von Hand. |
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Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt) anbringen die jederzeit leicht mit Händen, Kopf, Brust, Bauch oder Knien wirksam betätigt werden können |
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Not-Befehlseinrichtungen (Not-Halt) mindestens einmal pro Woche (besser bei jedem Schichtbeginn) auf Funktionsfähigkeit prüfen |
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Eingezogene Körperteile durch Erweitern des Walzenspalts befreien; eventuell benötigte Hilfswerkzeuge ständig bereit halten; Beschäftigte unterweisen, mindestens einmal jährlich Rettungsübungen durchführen |
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Mischungspuppen- oder streifen nur mit geballter Faust oder besser mit Hilfseinrichtungen andrücken |
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Geeignete Messer verwenden |
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Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten nur bei stillgesetztem Kalander durchführen; ist das nicht möglich, Einzugstellen sichern |
Rechtsgrundlagen und Informationen: DIN EN 12 301
Teile mit gefährlichen Oberflächen
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Spitzen, Schneiden |
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Z. B. Streifen- und Kantenschneidvorrichtungen |
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Streifenschneider verwenden, die bei einem Unfall schnell und ohne Hilfsmittel entfernt werden können |
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Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Messer, Scheren) sicher aufbewahren (z. B. im Köcher) |
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Vor Schnitt- und Stichverletzungen schützende Handschuhe, gegebenenfalls Schutzkleidung benutzen (siehe Merkblatt "Persönliche Schutzausrüstung" (A 008) der BG Chemie) |
6.3.3 Arbeiten an Extrudern
Mit Extrudern, dazu gehören auch Strainer, werden z. B. Stränge, Schläuche, Profile und flache Bahnen hergestellt. Extruder werden mit Granulat, Streifen oder Fellen über Trichter beschickt. Festigkeitsträger können ebenfalls zugeführt werden.
Abbildung 25: Beschickungsöffnung am Extruder
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Schwere körperliche Arbeit
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Handhaben von Lasten |
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Schwere Werkzeuge (z. B. Spritzköpfe) nur mit dafür geeigneten Hebeeinrichtungen (z. B. Hubtisch) wechseln |
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Siehe auch Abschnitt 3.1 der BGI 571 |
Ungeschützte bewegte Maschinenteile
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Bewegte Teile (z. B. die sich drehende Schnecke) |
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Beschickungsöffnungen so ausführen, dass die Hand nicht an die Schnecke gelangen kann |
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Trichter so mit dem Extruder verbinden, dass sie nur mit einem Werkzeug entfernt werden können |
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Das Werkzeug darf nicht von der Schnecke erfasst werden können. |
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Wegklappbare Einfüllvorrichtungen mit zwangsläufig wirkenden Abschaltungen ausrüsten |
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Bei schwenkbaren Spritzköpfen Quetsch- und Scherstellen am Extruderkopf absichern |
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