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Die Mischungen werden in kontinuierlich arbeitenden Anlagen in Form gebracht und vernetzt.
6.5.1 Arbeiten an UHF-Anlagen
UHF-Anlagen bestehen aus der Mikrowellen-(UHF)-Vorwärmung und der anschließenden Heißluftstrecke.
Die Mikrowellenenergie wird durch Magnetrone (Generatoren) erzeugt und in den Behandlungskanal eingespeist. Das führt zu einer Schwingungsanregung der polaren Moleküle und zur inneren Erwärmung der Mischung.
In der Heißluftstrecke erfolgt dann die Nachvulkanisation durch bis zu 250 °C erwärmte Luft. Gleichzeitig werden freiwerdende Dämpfe, z. B. aus Weichmacherölen, sowie Schmutzteilchen ausgeblasen.
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Brandgefahr durch Stoffe
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Brandgefahr durch freiwerdende Dämpfe |
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Sie können infolge von Inhomogenitäten der Mischung (Metallteile!) durch die Strahlung gezündet werden. Häufig greifen die Brände dann auf die Abluftkanäle über. |
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Brandschutzklappen in der Abluftanlage vorsehen |
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Kanalwände und Abluftkanäle regelmäßig reinigen (Kondensate entfernen) |
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Schadstoffhaltige Luft beseitigen |
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Im Brandfall Generator abschalten |
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Brände mit CO2 oder Stickstoff löschen |
Elektromagnetische Felder
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Direkte Einwirkung elektromagnetischer Felder auf den Körper (Augen, Gehirn, Keimdrüsen und andere Organe können geschädigt, Herzschrittmacher gestört werden) |
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Bevorzugt Anlagen verwenden, die nach dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz geprüft sind (sie weisen neben dem CE-Zeichen auch das GS-Zeichen auf) |
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Aufstellungs- und Betriebsanleitungen der Hersteller beachten |
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Generator erst einschalten, wenn die Anlage beschickt ist und alle Öffnungen geschlossen sind |
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Abbildung 37: Mikrowellenanlage |
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Öffnungen dem Profilquerschnitt anpassen, d.h. weitestgehend geschlossen halten |
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Vulkanisation von Profilen mit kleinen Querschnitten: zugehörige Reduziereinsätze (z. B. Blenden, ?/4-Fallen, Absorber) in den Endstücken des Kanals einbauen |
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Dichtflächen an Deckeln und Klappen regelmäßig reinigen bzw. bei Bedarf erneuern |
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Streustrahlung an den Dichtflächen und Kanalwänden messen (beachten: metallarmierte Profile können wie Sendeantennen wirken); Messergebnisse dokumentieren |
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Verbotszeichen P11 "Verbot für Personen mit Herzschrittmacher" anbringen |
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Siehe auch Abschnitt 9.7 der BGI 571 |
Rechtsgrundlagen und Informationen:
EMV-Richtlinie, www.stmugv.bayern.de (Suchwort "Elektrosmog"), www.vbg.de (Suchwort "Funkanwendungen")
P11: Verbot für Personen mit Herzschrittmacher
6.5.2 Arbeiten an Heißluftanlagen und IR-Heizkanälen
Die Heißluftvulkanisation erfolgt in Ein- oder Dreietagenanlagen. Sie sind direkt nach dem Extruder oder nach einer UHF-Anlage installiert. Vulkanisiert wird mit Heißluft bis 320 °C.
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Brandgefahr durch Stoffe
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Entzündung von Verunreinigungen |
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Brandschutzklappen in der Abluftanlage vorsehen |
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Absaugungen an den Ein- und Austrittsöffnungen anbringen |
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Kanalwände und Abluftkanäle regelmäßig reinigen (Kondensate entfernen) |
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Löschmittel für Anlagen und Vulkanisationsgut in der Betriebsanweisung festlegen |
Kontakt mit heißen oder kalten Medien
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Heiße Gummiteile |
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Bedienungsklappen während des Betriebs geschlossen halten |
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Schutzhandschuhe und eventuell Unterarmschutz benutzen |
6.5.3 Arbeiten an Salzbadanlagen
In Salzbadanlagen werden die extrudierten Gummiprofile durch eine heiße Salzschmelze geführt. Sie besteht meistens aus einem eutektischen Gemisch von Kaliumnitrat, Natriumnitrat und Natriumnitrit mit einem Schmelzpunkt von ca. 140 °C. Bei verschiedenen Anwendungen können auch Gemische aus Lithium- und Kaliumnitrat eingesetzt werden; bei diesen Gemischen kann von einer geringeren Gefahr für Beschäftigte und Umwelt ausgegangen werden.
Die Dichte der Salzschmelze ist größer als die von Gummi. Die Gummiprofile müssen daher entweder mit einem höhenverstellbaren endlosen Stahlband unter die Oberfläche der Schmelze gedrückt oder ständig mit Salzschmelze berieselt werden.
P04: Mit Wasser löschen verboten
P17: Mit Wasser spritzen verboten
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen
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Gefährdung durch Salz |
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Bei Betriebsstörungen und Instandhaltungsarbeiten Exposition gegen Salzstäube vermeiden, z. B. persönliche Schutzausrüstungen benutzen |
Brandgefahr durch Stoffe
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Entzündung organischer Stoffe |
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Organische Stoffe verbrennen bei der erhöhten Temperatur und dem erhöhten Sauerstoffanteil des Salzbades sehr heftig. Ein Brand verlöscht erst, wenn der organische Körper verbrannt ist oder entfernt wurde. Es können sich auch Schäume entzünden, die sich durch Reaktion zwischen Gummimischungen und den Salzen bilden. |
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Bäder sauber halten |
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Ablagerungen auf den Bädern, auch Schäume, in regelmäßigen Abständen abschöpfen |
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Reißt ein Profil, sofort alle Stücke aus dem Bad entfernen |
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Feuerlöschmittel bereithalten: |
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- Trockener Sand eignet sich zum Abdecken brennender Salzbäder und der aus brenn...
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