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Die Mischungen werden in kontinuierlich arbeitenden Anlagen in Form gebracht und vernetzt.

6.5.1 Arbeiten an UHF-Anlagen

UHF-Anlagen bestehen aus der Mikrowellen-(UHF)-Vorwärmung und der anschließenden Heißluftstrecke.

Die Mikrowellenenergie wird durch Magnetrone (Generatoren) erzeugt und in den Behandlungskanal eingespeist. Das führt zu einer Schwingungsanregung der polaren Moleküle und zur inneren Erwärmung der Mischung.

In der Heißluftstrecke erfolgt dann die Nachvulkanisation durch bis zu 250 °C erwärmte Luft. Gleichzeitig werden freiwerdende Dämpfe, z. B. aus Weichmacherölen, sowie Schmutzteilchen ausgeblasen.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Brandgefahr durch Stoffe

Brandgefahr durch freiwerdende Dämpfe
  Sie können infolge von Inhomogenitäten der Mischung (Metallteile!) durch die Strahlung gezündet werden. Häufig greifen die Brände dann auf die Abluftkanäle über.
  Brandschutzklappen in der Abluftanlage vorsehen
  Kanalwände und Abluftkanäle regelmäßig reinigen (Kondensate entfernen)
  Schadstoffhaltige Luft beseitigen
  Im Brandfall Generator abschalten
  Brände mit CO2 oder Stickstoff löschen

Elektromagnetische Felder

Direkte Einwirkung elektromagnetischer Felder auf den Körper (Augen, Gehirn, Keimdrüsen und andere Organe können geschädigt, Herzschrittmacher gestört werden)
  Bevorzugt Anlagen verwenden, die nach dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz geprüft sind (sie weisen neben dem CE-Zeichen auch das GS-Zeichen auf)
  Aufstellungs- und Betriebsanleitungen der Hersteller beachten
  Generator erst einschalten, wenn die Anlage beschickt ist und alle Öffnungen geschlossen sind
 

Abbildung 37: Mikrowellenanlage
  Öffnungen dem Profilquerschnitt anpassen, d.h. weitestgehend geschlossen halten
  Vulkanisation von Profilen mit kleinen Querschnitten: zugehörige Reduziereinsätze (z. B. Blenden, ?/4-Fallen, Absorber) in den Endstücken des Kanals einbauen
  Dichtflächen an Deckeln und Klappen regelmäßig reinigen bzw. bei Bedarf erneuern
  Streustrahlung an den Dichtflächen und Kanalwänden messen (beachten: metallarmierte Profile können wie Sendeantennen wirken); Messergebnisse dokumentieren
  Verbotszeichen P11 "Verbot für Personen mit Herzschrittmacher" anbringen
  Siehe auch Abschnitt 9.7 der BGI 571

Rechtsgrundlagen und Informationen:

EMV-Richtlinie, www.stmugv.bayern.de (Suchwort "Elektrosmog"), www.vbg.de (Suchwort "Funkanwendungen")

P11: Verbot für Personen mit Herzschrittmacher

6.5.2 Arbeiten an Heißluftanlagen und IR-Heizkanälen

Die Heißluftvulkanisation erfolgt in Ein- oder Dreietagenanlagen. Sie sind direkt nach dem Extruder oder nach einer UHF-Anlage installiert. Vulkanisiert wird mit Heißluft bis 320 °C.

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Brandgefahr durch Stoffe

Entzündung von Verunreinigungen
  Brandschutzklappen in der Abluftanlage vorsehen
  Absaugungen an den Ein- und Austrittsöffnungen anbringen
  Kanalwände und Abluftkanäle regelmäßig reinigen (Kondensate entfernen)
  Löschmittel für Anlagen und Vulkanisationsgut in der Betriebsanweisung festlegen

Kontakt mit heißen oder kalten Medien

Heiße Gummiteile
  Bedienungsklappen während des Betriebs geschlossen halten
  Schutzhandschuhe und eventuell Unterarmschutz benutzen

6.5.3 Arbeiten an Salzbadanlagen

In Salzbadanlagen werden die extrudierten Gummiprofile durch eine heiße Salzschmelze geführt. Sie besteht meistens aus einem eutektischen Gemisch von Kaliumnitrat, Natriumnitrat und Natriumnitrit mit einem Schmelzpunkt von ca. 140 °C. Bei verschiedenen Anwendungen können auch Gemische aus Lithium- und Kaliumnitrat eingesetzt werden; bei diesen Gemischen kann von einer geringeren Gefahr für Beschäftigte und Umwelt ausgegangen werden.

Die Dichte der Salzschmelze ist größer als die von Gummi. Die Gummiprofile müssen daher entweder mit einem höhenverstellbaren endlosen Stahlband unter die Oberfläche der Schmelze gedrückt oder ständig mit Salzschmelze berieselt werden.

P04: Mit Wasser löschen verboten

P17: Mit Wasser spritzen verboten

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen

Gefährdung durch Salz
  Bei Betriebsstörungen und Instandhaltungsarbeiten Exposition gegen Salzstäube vermeiden, z. B. persönliche Schutzausrüstungen benutzen

Brandgefahr durch Stoffe

Entzündung organischer Stoffe
  Organische Stoffe verbrennen bei der erhöhten Temperatur und dem erhöhten Sauerstoffanteil des Salzbades sehr heftig. Ein Brand verlöscht erst, wenn der organische Körper verbrannt ist oder entfernt wurde. Es können sich auch Schäume entzünden, die sich durch Reaktion zwischen Gummimischungen und den Salzen bilden.
  Bäder sauber halten
  Ablagerungen auf den Bädern, auch Schäume, in regelmäßigen Abständen abschöpfen
  Reißt ein Profil, sofort alle Stücke aus dem Bad entfernen
  Feuerlöschmittel bereithalten:
   
  • Trockener Sand eignet sich zum Abdecken brennender Salzbäder und der aus brenn...

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