Beim Herstellen von Gummi wird eine Vielzahl von Stoffen eingesetzt. Einige davon sind unter toxikologischen Gesichtspunkten kritisch. Neben den Einsatzstoffen sind auch die Reaktionsprodukte, die bei der Vulkanisation gebildet werden, bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die häufigsten Gesundheitsgefahren beim Herstellen und Verarbeiten von Gummi aber auch beim Lagern, Umschlag, Abwiegen und bei der Probenahme gesundheitsgefährdender Einsatzstoffe treten auf durch
Beispiele für gesundheitsgefährdende Stoffe sind:
Vulkanisationschemikalien
Z. B. Dithiomorpholin, dieser Stoff reizt Augen und Haut und wirkt sensibilisierend.
Mercaptobenzothiazol
Der Vulkanisationsbeschleuniger ist möglicherweise krebserzeugend, stark sensibilisierend, allergisierend, reizt Augen, Atemwege und Lunge.
Diethanolamin
Wirkt sehr stark ätzend auf die Haut.
N-Nitrosamine
Sie können als sekundäre Reaktionsprodukte auftreten, besonders bei der Vulkanisation und Lagerung. Bei Tierversuchen lösen N-Nitrosamine Krebs aus.
Alterungsschutzmittel
Sie können sowohl sensibilisierend als auch reizend auf Augen und Schleimhäute wirken.
Weichmacher
Als Weichmacher werden Weichmacheröle oder synthetische Weichmacher eingesetzt. Einige reizen Augen und Schleimhäute. Außerdem besteht bei einigen der Verdacht auf krebserzeugendes Potenzial. Bei höheren Temperaturen (z. B. bei der Vulkanisation) können gesundheitsgefährdende Weichmacherdämpfe auftreten.
Lösemittel
Sie werden bei einigen Verarbeitungsschritten als Gleitmittel beim Schneiden und Trennen eingesetzt. Für die üblicherweise verwendeten Lösemittel (z. B. Toluol, Xylol, Benzine) sind Grenzwerte festgelegt (siehe TRGS 900 und TRGS 903).
Talkum
Talkum kann mit Asbest verunreinigt sein.
Sonstige Hilfsmittel oder Zuschlagstoffe (z. B. Pigmente, Haftmittel, Trennmittel, Treibmittel, Flammschutzmittel) bedürfen einer Einzelbewertung.
Aufgrund der Vielzahl der Chemikalien (siehe Liste im Anhang 1 dieser BG-Regel), die beim Herstellen von Gummi eingesetzt werden, ist eine pauschale Gefährdungsbeurteilung nicht möglich, es bedarf einer Einzelfallbetrachtung.
Hierfür stehen Stoffdaten auch im Internet zur Verfügung, z. B. in der von den Berufsgenossenschaften betreuten GESTIS-Stoffdatenbank (www.dguv.de – Suchwort "Gestis"). Für gesetzlich geregelte und viele in großen Mengen verwendete Stoffe enthält sie Informationen für den sicheren Umgang wie z. B. Wirkung der Stoffe auf den Menschen, erforderliche Schutzmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zusätzlich wird über wichtige physikalischchemische Daten und spezielle gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Regelungen informiert.
Im branchenspezifischen Gefahrstoffinformationssystem der BG Chemie GisChem (www.gischem.de) können für die Herstellung technischer Gummiartikel die relevanten Stoff- und Produktgruppendatenblätter sowie entsprechende Entwürfe für Betriebsanweisungen abgerufen werden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund, und die BG Chemie haben Schutzleitfäden für eine gute Arbeitspraxis für bestimmte Tätigkeiten mit Chemikalien entwickelt. Diese Schutzleitfäden und eine vereinfachte Gefährdungsbeurteilung nach dem "Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" sind Handlungshilfen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert und können helfen, die Forderungen der Gefahrstoffverordnung zu erfüllen. Zu finden sind sie z. B. unter www.gefahrstoffwissen.de