- Zusammenbruch oder Umkippen des Standobjektes, z.B. Leiter, Bühne, Gerüst
Abrutschen oder Abgleiten vom Standobjekt
→ Werden bei Tätigkeiten geringen Umfangs, die mit Leitern vorgenommen werden können, Befestigungsmöglichkeiten, z.B. Bügel zum Einhängen der Leiter, an Maschinen vorgesehen? Überschreiten der Begrenzung hoch gelegener Flächen
→ Sind für hochgelegene Arbeitsplätze, z.B. am Turm einer Blasfolienanlage, auch für Anfahrvorgänge sichere Zugänge und Arbeitsplattformen vorhanden? - Durchbrechen durch Dächer
Hineinstürzen in Öffnungen
→ Sind Einfüllöffnungen, z.B. an Mischern oder Agglomeratoren, beispielsweise mit mindestens einem 1 m hohen Geländer mit Fuß- und Knieleiste, durch Gitter oder durch Teile der Maschinenkonstruktion gesichert? → Siehe auch Abschnitt 2.4 der BGI 571.
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