• Zusammenbruch oder Umkippen des Standobjektes, z.B. Leiter, Bühne, Gerüst
  • Abrutschen oder Abgleiten vom Standobjekt

    Werden bei Tätigkeiten geringen Umfangs, die mit Leitern vorgenommen werden können, Befestigungsmöglichkeiten, z.B. Bügel zum Einhängen der Leiter, an Maschinen vorgesehen?
  • Überschreiten der Begrenzung hoch gelegener Flächen

    Sind für hochgelegene Arbeitsplätze, z.B. am Turm einer Blasfolienanlage, auch für Anfahrvorgänge sichere Zugänge und Arbeitsplattformen vorhanden?
  • Durchbrechen durch Dächer
  • Hineinstürzen in Öffnungen

    Sind Einfüllöffnungen, z.B. an Mischern oder Agglomeratoren, beispielsweise mit mindestens einem 1 m hohen Geländer mit Fuß- und Knieleiste, durch Gitter oder durch Teile der Maschinenkonstruktion gesichert?
    Siehe auch Abschnitt 2.4 der BGI 571.

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