Da mineralische Rohstoffe im Gewinnungsbetrieb häufig nicht weiterverarbeitet werden, müssen sie weitertransportiert werden. Dazu wird sowohl Schüttgut als auch das Stückgut verladen. Schüttgut wird in der Regel mit LKW, Bahn und Schiffen versandt. Der Transport von Stückgut erfolgt überwiegend mit LKW. Je nach Art der Verladung müssen Sie mit verschiedenen Gefährdungen für Ihre Beschäftigten rechnen.
Rechtliche Grundlagen |
- DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge" (bisher BGV D29 und GUV-V D29)
- DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.12 "Erdbaumaschinen" (bisher BGR/GUV-R 500)
- DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume, Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" (bisher: BGR/GUV-R 117-1)
- Öffentlich rechtliche Regelungen zum Bahn- und Schiffsverkehr
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WEITERE INFORMATIONEN |
- DGUV Information 214-004 "Musterbetriebsanweisung für den Betrieb von Fahrzeugbehältern für körnige oder staubförmige Güter (Silofahrzeugbehälter)" (bisher BGI 666)
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Gefährdungen |
Verladung in LKWs (Mulde)
- Absturz vom LKW, zum Beispiel beim Abplanen
- Verletztwerden durch Bordwände und Ladeklappen
- Überfahrenwerden
- Steinschlag vom LKW
- Staub
- Lärm
Verladung in Silofahrzeuge
- Absturz vom Silobehälter beim Öffnen und Schließen der Domdeckel
- Augen- und Atemwegsschädigung durch austretendes Schüttgut
Verladung von Stückgut
- Absturz von der Ladefläche
- Eingequetschtwerden zwischen Ladegütern
- Stolpern/Stürzen auf der Ladefläche
Verladung in Waggons
- Angefahren- oder Gequetschtwerden beim Rangieren
- Abstürzen vom Waggon zum Beispiel bei der Laderaumkontrolle
- Quetschgefahr beim Einhängen von Kettenvorgelegen
- Stolpern, Stürzen und Umknicken im Gleisbereich
- Erfasstwerden von Zügen
Verladung in Schiffe
- Ertrinken bei Absturz ins Wasser
- Kentern des Schiffes durch ungleichmäßige Beladung
- Quetschen beim Festmachen von Schiffen
- Verschüttet- oder Getroffenwerden von Schüttgut im Schiffsrumpf
- Getroffenwerden vom Greifer bei der Entladung
Abb. 1 Verladestelle für Schüttgüter mit Staubabsaugung
Bei der Verladung in LKWs (Mulde)
Sorgen Sie dafür, dass
- sichere Zugänge zu den Fahrzeugmulden vorhanden sind oder die LKWs mit kraftbetriebenen Planen versehen sind.
- die Bordwände und Ladeklappen sicher befestigt sind.
- sich die Beschäftigten beim Öffnen von Bordwänden und Ladeklappen außerhalb des Gefahrbereiches aufhalten.
- möglichst Staubabsaugungen installiert werden.
- Personen im LKW bleiben.
Bei der Verladung in Silofahrzeuge
Sorgen Sie dafür, dass
- die klappbaren Geländer auf den Fahrzeugen genutzt werden.
- Zugänge mit klappbaren Bühnen und Laufstegen zu den Domdeckeln existieren.
- Absauganlagen installiert sind und genutzt werden.
Bei der Verladung von Stückgut
Sorgen Sie dafür, dass
- sichere Zugänge zu den Ladeflächen vorhanden sind.
- eine ausreichende und eindeutige Kommunikation zwischen den Beteiligten möglich ist.
- die Ladeflächen saubergehalten werden.
Bei der Beladung von Waggons
Sorgen Sie dafür, dass
- eindeutige Rangierregeln aufgestellt sind, eingehalten werden und eine ausreichende und eindeutige Kommunikation möglich ist.
- klappbare Bühnen und Laufstege installiert sind, um Abstürze bei der Silobefüllung zu verhindern.
- Beschäftigte regelmäßig auf die Quetschgefahren hingewiesen werden.
- im Verladebereich Stolperstellen vermieden und herabgefallenes Material leicht beseitigt werden kann. Beschäftigte dürfen nicht von Waggons herabspringen.
- in den Bereichen, in denen die Zugkontrolle durchgeführt wird, die Wege trittsicher sind.
- sichere Standflächen für die Laderaumkontrolle vorhanden sind.
- Kommunikationsmöglichkeiten zwischen dem Beladepersonal gewährleistet sind.
Bei der Be- bzw. Entladung von Schiffen
Sorgen Sie dafür, dass
- ein Ladeplan vorliegt und beachtet wird.
- Beschäftigte regelmäßig auf die Quetschgefahren hingewiesen werden.
- sich keine Personen während der Be- und Endladung im Gefahrbereich aufhalten.
- Kommunikationsmöglichkeiten zwischen dem Entladepersonal bestehen.
Sorgen Sie zudem dafür, dass technische Maßnahmen zur Verhinderung von Abstürzen installiert sind. Sollte dies nicht möglich sein, müssen Sie eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen.
Abb. 2 Schiffsverladung von mineralischen Rohstoffen
Abb. 3 Bahnverladung von mineralischen Rohstoffen