Reinigungsarbeiten im Werk sind entweder regelmäßig und in Folge von Störungen oder undichten Förderanlagen sowie im Bereich der Förderanlagen und deren Übergabestellen erforderlich. Bei der Beseitigung der ausgetretenen Stoffe treten häufig Absturz-, Quetsch- und Schergefährdungen und Belastungen durch schwere körperliche Arbeiten und Staub auf.

Abb. 25

Stellungsüberwachung für den Steckbolzen der Kübelaufzugsbahn

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 208-018 "Stetigförderer"
  • DIN EN 620:2011-07 "Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV- Anforderungen an ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut"
  • Unfallbrennpunkte "Silobefüllung"
  • Sicherheitsdatenblätter für Beton
  • Leitmerkmalmethode der BAuA zur Beurteilung von Heben, Halten, Tragen

 

Gefährdungen
  • Mechanische Gefährdung durch:

    • anlaufende Maschinen und Anlagenteile, z. B. Kübelaufzug, Förderband und Schieber
    • Restenergien, z. B. angehobene Maschinenteile, Druckluft- und Hydraulikantriebe
    • herabfallende Verunreinigungen.
  • Absturz- und Ausrutschgefahr bei Reinigungsarbeiten an hochgelegenen Stellen.
  • Heben und Tragen von schweren Lasten.
  • Arbeiten in Zwangshaltungen unter beengten Verhältnissen.
  • Gesundheitsgefährdung durch Staubentwicklung, z. B. durch Stemmarbeiten.
  • Gesundheitsgefährdung durch Lärm und Hand-Arm-Vibration bei Verwendung von Drucklufthammer sowie Flüssigkeitsstrahler.
  • Gefährdung durch wegspringende Teile bei Stemm- und Druckstrahlarbeiten.
  • Chemische Gefährdung, z. B. durch Betonlöser (Säuren), Trennmittel oder ausgelaufene Betonzusatzmittel.
  • Biologische Gefährdung durch Taubenkot, Mäusekot.
  • Stolpern und Stürzen, besonders bei Glätte.
  • Anstoß- und Stoßgefährdung.
  • Gesundheitsgefährdung bei Arbeiten im Freien und in unbeheizten Anlagenteilen in der kalten Jahreszeit.
  • Gefährdung durch unzureichende Einweisung, Unterweisung der Beschäftigten von Fremdfirmen (Spediteure).

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

Maßnahmen
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Anlagen so konstruiert, gewartet und instandgehalten werden, dass Reinigungsarbeiten minimiert werden.
  • Berücksichtigen Sie bereits bei der Errichtung der Mischanlage sonstige Reinigungsarbeiten mit ausreichenden Platzverhältnissen und anderweitige, die Reinigung erleichternde Maßnahmen (z. B. Hebezeug für Sammelbehälter).
  • Achten Sie auf Funktionstüchtigkeit der Abdichtung geschlossener Anlagenteile, z. B. dichte Mischerdeckel und Schieber sowie funktionstüchtige Abstreifer zur Vermeidung von Verunreinigungen.
  • Treffen Sie Maßnahmen gegen Absturz an hoch gelegenen Reinigungsstellen, z. B. Hubarbeitsbühnen oder Gerüst.
  • Sofern Sie persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz einsetzen müssen, beachten Sie alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen für einen sicheren Einsatz, wie z. B. sichere Anschlagpunkte, Auswahl gesundheitlich geeigneter Personen, Organisation der Rettung im Notfall, regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden, Prüfung der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.
  • Vermeiden Sie Stolperstellen und sorgen Sie für leicht zu reinigende Untergründe.
  • Vermeiden Sie das regelmäßige Heben und Tragen von schweren Lasten.
  • Stellen Sie geeignete Werkzeuge zur Verfügung, um Arbeiten in Zwangshaltung und körperlich schwere Arbeiten zu verringern.
  • Sorgen Sie durch technische bzw. organisatorische Maßnahmen dafür, dass die Belastungen bei Arbeiten in Zwangshaltungen vermieden oder minimiert werden.
  • Bei Reinigungsarbeiten achten Sie auf folgende Regelungen:

    • Lassen Sie die Arbeiten an Anlagen grundsätzlich nur mit montierten Schutzeinrichtungen durchführen.
    • Ist dies nicht möglich, dann müssen die Arbeiten an abgeschalteten und gegen Wiedereinschalten gesicherten Anlagen ausgeführt werden
    • Schließen Sie die Gefährdungen durch Restenergien aus
    • Sichern Sie auch vor- und nachgeschaltete Anlagenteile, z. B.

      • Kübelaufzug - Mischer
      • Übergabe Becherwerk zum Verteilerband auf die gleiche Weise
    • Treffen Sie klare Absprachen, z. B. zum Umfang, Zeitraum und Örtlichkeit der Reinigung.
  • Wenn Sie Fremdfirmen einsetzen, sorgen Sie dafür, dass diese die betrieblichen Arbeitsschutzregeln Ihres Unternehmens kennen und beachten. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Arbeiten koordiniert werden.
  • Sichern Sie bei Reinigungsarbeiten im Befüllbereich des Aufzugkübels diesen z. B. mit mindestens zwei Steckbolzen.
  • Sorgen Sie bei Reinigungsarbeiten auf dem Betonmischer, z. B. in der Kübelaufzugsbahn, für Maßnahmen gegen Absturz, z. B. Klappgeländer, Bühnen.
  • Stellen Sie geeignete Sammelbehälter zur Verfügung, die mittels...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge