2.1 Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter im Sinne dieser BG-Regeln sind Behälter für
- Absetzkipper (Absetzkippmulden),
- Abrollkipper,
- Abgleitkipper,
- Seitenlader,
- Hubkipper.[1]
2.2 Trägerfahrzeuge im Sinne dieser BG-Regeln sind
- Absetzkipper,
- Abrollkipper,
- Abgleitkipper,
- Seitenlader,
- Hubkipper.[2]
DIN 30720 Behälter für Absetzkipperfahrzeuge; Maße, Werkstoff, Ausführung,
DIN 30722-1 Abrollkipperfahrzeuge; Wechsellader-Einrichtung, Abrollbehälter; Abrollkipperfahrzeuge bis 26 t, Abrollbehälter System 1570 aus Stahl,
DIN 30722-2 Abrollkipperfahrzeuge; Wechsellader-Einrichtung, Abrollbehälter; Abrollkipperfahrzeuge bis 32 t, Abrollbehälter System 1570 aus Stahl,
DIN 30722-3 Abrollkipperfahrzeuge; Wechsellader-Einrichtung, Abrollbehälter; Abrollkipperfahrzeuge bis 10 t, Abrollbehälter System 900 aus Stahl,
DIN 30722-4 Abrollkipperfahrzeuge; Wechsellader-Einrichtung, Abrollbehälter; Abrollbehälter für die Beförderung auf der Straße und Schiene,
DIN 30735 Behälter mit einer maximalen Breite von 1520 mm für Absetzkipperfahrzeuge, Maße, Werkstoff, Ausführung.
Siehe auch Anhang 2.
DIN 30722-1 bis
DIN 30722-4 (siehe Erläuterungen zu Abschnitt 2.1)
DIN 30723 Absetzkipperfahrzeuge, Absetzkippeinrichtung; Anforderungen.
Siehe auch Anhang 2.
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