4.4.1
Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter müssen hinsichtlich der Anschlussmaße den Trägerfahrzeugen entsprechen.[1]
4.4.2
Anschlagpunkte müssen so gestaltet sein, dass sich die Trag- bzw. Anschlagmittel nicht unbeabsichtigt lösen können. [2]
4.4.3
Anschlagpunkte, Verschlüsse und dergleichen an austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern müssen durch bauliche Maßnahmen so geschützt sein, dass sie beim Auf- und Absetzen nicht an Teilen des Fahrzeugaufbaues anstoßen oder hängenbleiben und gefahrlos betätigt werden können. [3]
4.4.4
Abdeckungen von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern müssen sich gefahrlos betätigen und gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen sichern lassen. [4]
4.4.5
Lose Abdeckungen zur Ladungssicherung müssen sich gefahrlos anbringen und entfernen lassen. [5]
4.4.6
Klappen und Türen müssen mit Verschlüssen versehen sein, die ein gefahrloses Öffnen und Schließen gewährleisten. Sie müssen sich gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen sichern lassen. [6]
Siehe auch Anhang 2.
Dies wird erreicht, wenn z. B. Deckel von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern mit Gewichtsausgleich versehen sind, der ein unbeabsichtigtes Auf- oder Zuschlagen verhindert.
Dies wird erreicht, wenn z. B. bei austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern, bei denen aufgrund ihrer Bauhöhe die Erreichbarkeit der Plane vom Boden aus nicht möglich ist, sichere Aufstiege und Standflächen angebracht sind.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen