Straßen und Wege bestehen insbesondere aus dem Straßenkörper sowie Einrichtungen und deren Ausstattungen. Zum Straßenkörper gehören z.B. Straßengrund, Straßenunterbau, Straßendecke, Brücken, Tunnel, Stützmauern, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Lärmschutzanlagen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen.

Zu den Einrichtungen und deren Ausstattungen gehören u.a. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art und die Bepflanzung.

Hinweise zur Unterhaltung von Brücken enthält die DGUV Regel 114-015 "Sicherheitsregeln Brücken-Instandhaltung".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge