Bei der Kompostierung kommt es prozessbedingt zu einer starken Vermehrung von Mikroorganismen im Abfall und damit verbunden zu einem hohen Sauerstoffverbrauch sowie zur Bildung von Kohlendioxid. Dieses Kapitel informiert Sie über grundsätzliche Schutzmaßnahmen für die Kompostierung und über Schutzmaßnahmen in der Intensivrotte.
Abb. 21 Belüftungsboxen für feste Gärreste mit Schlitzboden
Rechtliche Grundlagen |
- Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 214 "Abfallbehandlungsanlagen"
- DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume", Teil 1: "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" (bisher BGR/GUV-R 117-1)
|
Weitere Informationen |
- DGUV Information 201-004 "Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaues" (bisher BGI 581)
|
Bei der Kompostierung kommen Mikroorganismen vor, die
- Infektionen (durch Fehlwürfe wie Spritzen oder Fäkalien von Mensch und Tier, Kadaver),
- sensibilisierende Wirkungen (durch Schimmelpilze oder Bakterien im Abfall) und
- toxische Wirkungen (durch Schimmelpilzgifte oder Zellwandbestandteile von Bakterien)
hervorrufen können.
Gefährdungen können auch durch Sauerstoffmangel und toxisch wirkende oder luftverdrängende Gase auftreten.
Speziell bei längerer Betriebsunterbrechung der Tunnelbelüftung in Tunnelrottensystemen müssen Sie mit dem Auftreten von Sauerstoffmangel und toxischen Gasen rechnen. |
Grundsätzliche Schutzmaßnahmen für die Kompostierung
Trennen Sie den Rottebereich baulich von den übrigen Anlageteilen, um eine Belastung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die im Verlauf der Rotte freigesetzten biologischen Arbeitsstoffe zu minimieren.
- Sorgen Sie dafür, dass während des Aufenthalts von Beschäftigten in der Rottehalle kein Rottegut umgesetzt wird.
- Stellen Sie sicher, dass bei einem geschlossen ausgeführten Rottebereich die Abluft erfasst und so abgeleitet wird, dass die mitgeführten biologischen Arbeitsstoffe nicht zu einer Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in anderen Arbeitsbereichen führen können.
- Stellen Sie bei der Reinigung sicher, dass Ihre Beschäftigten nicht durch biologische Arbeitsstoffe, Sauerstoffmangel oder Gase in gesundheitsschädlicher Konzentration gefährdet werden.
Schutzmaßnahmen bei der Intensivrotte
Müssen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Rottebereich zu Reinigungs-, Kontroll- und Instandhaltungsarbeiten betreten, sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Dazu zählen:
- Lüftung (aktiv durch Absaugung oder passiv durch Öffnen des Tunneltores),
- Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), insbesondere Atemschutz (ggf. Durchführung von Messungen zur Auswahl des erforderlichen Atemschutzes),
- Erstellung eines Arbeitsfreigabesystems für gefährliche Arbeiten,
- Versorgung der Fahrerkabinen von Erdbaumaschinen mit ausreichend zuträglicher Atemluft, wenn diese in Bereichen eingesetzt werden, in denen Sauerstoffmangel, Gase und Bioaerosole in gesundheitsschädlichen Konzentrationen auftreten,
- Anfertigung eines Maßnahmenplanes für die Beseitigung von Störungen, u. a. unter Beachtung der Ersatzteilvorhaltung, der Personalqualifikation und der Inanspruchnahme von Service-Leistungen,
- Erarbeitung einer Betriebsanweisungzum Verhalten beim Beheben von Störungen unter Berücksichtigung der Betriebsanleitungen der Hersteller,
- Hinweise an Ihre Beschäftigten über das Verhalten bei Betriebsunterbrechungen im Rahmen von wiederkehrenden Unterweisungen.
Zur Auswahl der erforderlichen Filter für persönlichen Atemschutz und für Kabinen von Erdbaumaschinen müssen Sie dem Filterhersteller oder -vertreiber genaue Angaben über die zu erwartenden oder bereits ermittelten Gefahrstoffe und biologischen Arbeitsstoffe machen und von diesen die höchstzulässige Gebrauchsdauer der Filter erfragen. Ist dies nicht möglich, setzen Sie umluftunabhängigen Atemschutz ein.