Die Sicherung der Ladung auf den Fahrzeugen bedeutet Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und die Fahrzeuginsassen, sowohl beim Fahren als auch beim Be- und Entladen. Um dies im ausreichenden Maße durchführen zu können, müssen Ihre Fahrzeuge mit Ladungssicherungsmitteln ausgerüstet sein, die Sie nach den zu transportierenden Gütern auswählen.
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Rechtliche Grundlagen |
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"
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Weitere Informationen |
- DIN EN 12 195-2:2001-02 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Sicherheit - Teil 2: Zurrgurte aus Chemiefasern"
- DIN EN 12 195-3:2001-07 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Sicherheit - Teil 3: Zurrketten"
- DIN EN 12 195-4:2004-04 "Zurrdrahtseile"
- DIN EN 12 640:2020-05 "Intermodale Ladeeinheiten und Nutzfahrzeuge - Zurrpunkte zur Ladungssicherung - Mindestanforderungen und Prüfungen"
- DIN EN 12 642:2017-03 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Aufbauten an Nutzfahrzeugen"
- BG Verkehr/BGL Handbücher "Laden und Sichern"
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Wird die Ladung bzw. werden Teile davon auf Grund fehlender oder ungeeigneter Einrichtungen und Hilfsmittel nicht ausreichend gesichert oder versagen Hilfsmittel zur Ladungssicherung, können bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung z. B. folgende Gefährdungen auftreten:
getroffen werden von
- herumfliegender Ladung, Ladungsteilen oder mitgeführten Gegenständen im Führerhaus
- herabfallender Ladung im Umfeld des fahrenden Fahrzeugs
- eindringender Ladung vom Laderaum ins Führerhaus
- instabiles Fahrverhalten oder Umsturz des Fahrzeugs durch
- verrutschende, hin- und herrollende oder kippende Ladung.
Einrichtungen zur Ladungssicherung
Achten Sie bereits bei der Beschaffung der Fahrzeuge darauf, dass Fahrzeugaufbau und Einrichtungen zur Ladungssicherung möglichst hohe Sicherungskräfte aufnehmen können. Dies reduziert den Sicherungsaufwand für Ihr Fahrpersonal und vermeidet Gefährdungen beim Anbringen von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung. Zu den Ladungssicherungseinrichtungen zählen z. B.:
- Verstärkte Laderaumbegrenzungen, z. B. Aufbaufestigkeit nach DIN EN 12 642 Code XL,
- Zurrpunkte in ausreichender Dimensionierung und Anzahl entsprechend den geltenden Normen; Angaben zur Belastbarkeit von Zurrpunkten entnehmen Sie der Kennzeichnung (Abbildung 8), z. B. im Laderaum, oder in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs,
Abb. 8
Beispiel einer Kennzeichnung von Zurrpunkten
In der Praxis ist es sinnvoll, die Fahrzeuge mit einer größeren Anzahl von Zurrpunkten oder mit Zurrpunkten höherer zulässiger Zugkraft auszurüsten, als in der Norm gefordert. Damit können Sie die Ladungssicherung flexibler gestalten. Informieren Sie sich bei Fahrzeugherstellern über mögliche Lösungen.
Abb. 9
Vom Boden aus zu betätigendes Schiebeverdeck
- Einstecktaschen für Rungen, Ankerschienen für Sperrbalken, rutschhemmende Ladeböden/Ladeflächen,
- Trennwände zwischen Fahrerkabine und Laderaum von Kastenwagen,
- zertifizierte fahrzeugspezifische Regalsysteme für Kastenwagen oder Einrichtungen für den Transport von Druckgasflaschen,
- Mulden oder Wannen in der Ladefläche für Güter in Rollenform, wie z. B. Stahlcoils,
- versetzbare oder klappbare Zwischenwände im Laderaum,
- fest zum Fahrzeug gehörende Abdeckvorrichtungen beim Schüttguttransport wie Rollplanen oder Schiebeverdecke (Abbildung 9), die vom Boden aus betätigt werden können.
Hilfsmittel
Ist eine Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau bzw. die Einrichtungen zur Ladungssicherung allein nicht gewährleitstet, müssen Sie ausreichend Hilfsmittel zur Verfügung stellen, mit denen Sie Ladegüter auf Ladeflächen oder in Laderäumen von Fahrzeugen sichern können. Dazu zählen:
Zurrmittel
wie Zurrgurte, -ketten oder -drahtseile, die die einschlägigen Normen erfüllen.
Alle Zurrmittel müssen mit einem Etikett oder Anhänger versehen sein (Abbildung 10), aus dem u. a. hervorgeht:
- Hersteller
- Herstellungsjahr
- normale Spannkraft (STF) bei der normalen Handkraft (SHF), wenn das System zum Niederzurren geeignet ist
- zulässige Zurrkraft (LC)
- Hinweis "Darf nicht zum Heben verwendet werden"
Abb. 10
Beispiel eines vollständigen Etiketts am Zurrgurt
GS-geprüfte Zurrmitteln gewährleisten, dass die Anforderungen der Normen eingehalten sind.
Ein Gurtlift-System erleichtert und beschleunigt den Vorgang der Ladungssicherung, indem Zurrgurte dicht unter das Fahrzeugdach gezogen werden und somit jederzeit griffbereit zur Verfügung stehen. Der Aufenthalt auf der Ladefläche oder der Ladung zum Anbringen der Zurrgurte wird unnötig.
Kantenschützer
Diese dienen dem Schutz der Ladung und des Zurrmittels sowie einer gleichmäßigeren Verteilung der Vorspannkraft beim Niederzurren.
Füllmittel wie Luftsäcke, Hartschaumpolster und Holzpaletten
Sie schließen Ladelücken und stellen dadurch Formschluss zwischen Ladegütern bzw. Laderaumbegrenzungen her. Darüber hinaus schützen Sie empfindliche Güter vor Beschädigung.
Rutschhemmende Materialien wie Antirutschmatten
Diese erhöhen die R...