In Befragungen von Kraftfahrern wurden hohe Temperaturen und schlechte Sicht an erster Stelle der als belastend empfundenen Umgebungsbedingungen genannt. Nahezu jede/jeder Zweite macht Hitze im Führerhaus für das Nachlassen der Reaktionsfähigkeit verantwortlich. Auch in Verbindung mit Müdigkeit wird Hitze häufig genannt.

Abb. 36

Einflussgrößen auf das Klima und Klimaempfinden im Fahrzeug

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-530 "Klima im Fahrzeug - Antworten auf die häufigsten Fragen"
  • BG Verkehr, Broschüre "Sicher unterwegs - Arbeitsplatz Lkw"

 

Gefährdungen

Wesentliche physikalische Größen für das Klima in Fahrzeugen sind Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Sonneneinstrahlung. Diese werden unter anderem durch die Fahrzeugfarbe, Anordnung und Größe der Glasflächen, Farbe der Oberflächen von Sitzen, Verkleidungen und Armaturenbrett beeinflusst. Ein dunkles Fahrzeug heizt sich im Sommer wesentlich stärker auf als ein helles, dies gilt auch für Innenverkleidungen und Fahrzeugsitze. Neben den physikalischen Größen haben individuelle Faktoren der Fahrerinnen und Fahrer, wie etwa die Fähigkeit, sich wechselnden Klimabedingungen anzupassen, körperlicher und psychischer Gesundheitszustand sowie die Beschaffenheit der Bekleidung einen Einfluss.

Durch hohe Temperaturen, insbesondere in Verbindung mit schlechter Luftqualität, kann es zu körperlichen Reaktionen, wie z. B. erhöhter Herzfrequenz, steigender Körpertemperatur, stärkerer Hautdurchblutung, zunehmender Schweißproduktion, kommen. Diese Belastungen können zu folgenden Gefährdungen führen:

  • abnehmende Leistungsfähigkeit,
  • Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit,
  • Erhöhung der Reaktionszeit oder
  • Steigerung der Reizbarkeit.

Damit steigt das Unfallrisiko.

Maßnahmen

Was können Sie konkret gegen diese Belastungen in Ihrem Unternehmen tun? Oft hilft schon die Berücksichtigung folgender Punkte:

Tipps zur Nutzung von Lüftungs- und Klimaanlagen

  • Vor Fahrtbeginn bei überhitztem Fahrzeuginnenraum Fenster (Türen) und ggf. ein Schiebedach öffnen, um den entstandenen Hitzestau abzubauen.
  • Danach die Klimaanlage zeitweise auf Umluft betreiben, um das Abkühlen des Fahrzeuginnenraumes zu beschleunigen.
  • Luftverteilung so einstellen, dass es im Kopfbereich etwas kühler ist als im Fußbereich (Abbildung 37).
  • Im Heizbetrieb Luftdüsen im Fußraum aktivieren.
  • Im Kühlbetrieb die kalte Luft in den Deckenbereich lenken.
  • Körper nicht dem direkten Luftstrom aussetzen.
  • Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur im Sommer nicht zu groß wählen.
  • Klimaanlage auch bei niedrigen Temperaturen betreiben, um ein Beschlagen der Scheiben zu verhindern.

3.1.4 Führerhaus: Informationen zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Klimaanlagen

Abb. 37

Luftführung und Temperaturverteilung im Kühlbetrieb

Luftqualität in Fahrzeugen

Stäube, Fasern, Gerüche, Pollen aber auch Fahrzeugabgase kommen als Quellen für eine Luftverunreinigung in Fahrzeugkabinen in Betracht. Zusätzlich können Schmutz, Schadstoffe, Keime bzw. Bakterien, die an der Kleidung oder an sonstigen Gegenständen haften, die Luftqualität negativ beeinflussen. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Ausstattung der Fahrzeuge mit Innenraumfiltern
  • regelmäßige Wartung oder Austausch der Innenraumfilter
  • Umluftbetrieb der Lüftung beim Fahren im Stau oder im Tunnel
  • Regelmäßige Reinigung des Fahrzeuginnenraums
  • Reinigung verschmutzter Kleidung vor Fahrtantritt

Das Rauchen ist eine weitere wesentliche Ursache für schlechte Luftqualität im Fahrzeug. Tabakrauch besteht aus einem "Cocktail" von ca. 4000 Substanzen, von denen alleine 40 als krebserzeugend gelten. Bei längerem Aufenthalt in verrauchten Fahrzeugkabinen können Bindehautreizungen, Kopfschmerzen, Husten, Übelkeit, Halsschmerzen und Schwindelsymptome auftreten. Deshalb hat der Gesetzgeber in der Arbeitsstättenverordnung den Nichtraucherschutz auf Fahrzeuge ausgedehnt. Es ist Ihre Aufgabe die Nichtraucher zu schützen. Dies können Sie z. B. erreichen durch:

  • ein Rauchverbot in Ihren Fahrzeugen oder
  • keine gleichzeitige oder wechselnde Besetzung der Fahrzeuge mit rauchenden und nichtrauchenden Beschäftigten.

Abb. 38

Rauchen verboten

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