Die Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen die Teilnahme des Unternehmers an einem Motivationsseminar mit einer Dauer von 16 Lehreinheiten und an einer Informationsmaßnahme.

Sie sind innerhalb von 3 Jahren zu absolvieren.

Im Anschluss daran nimmt der Unternehmer im Abstand von höchstens 3 Jahren an von der FBG durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen teil; der Umfang beträgt 16 Lehreinheiten.

Motivationsmaßnahme

Die Motivation der Unternehmer erfolgt durch persönliche Ansprache in Seminaren im Aus- und Fortbildungszentrum für Arbeits- und Gesundheitsschutz FBG Reinhardsbrunn. Die Themen und Inhalte werden nach anerkannten Methoden der Erwachsenenbildung behandelt und vermittelt. Der Unternehmer ist dabei direkt an den Schritten zur Erreichung der gesteckten Lernziele beteiligt. Die Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei den Unternehmenszielen "effiziente Produktion, Konkurrenzfähigkeit, Qualität und Hygiene sowie Image" wird für die Unternehmer verdeutlicht. Branchenspezifische Praxislösungen werden anhand vorhandener Demonstrationsobjekte aus der Branche erläutert. Der Lernerfolg wird durch Übungen unter Praxisbedingungen gesteigert. Persönliche Anwesenheit des Unternehmers für die gesamte Seminardauer ist erforderlich.

Inhalte der Motivation bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung sind insbesondere:

Einfluss des Arbeitsschutzes auf Sicherheit, Gesundheit, Krankenstand, Betriebsklima und Leistungsfähigkeit

  • wirtschaftliche Aspekte des Arbeitsschutzes
  • Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz
  • Arbeitsschutz als Führungsaufgabe des Unternehmers
  • Psychologische Aspekte des Arbeitsschutzes
  • Methoden der Unterweisung im Arbeitsschutzes
  • Gefährdungsermittlung und -beurteilung
  • Erforderlichkeit und Nutzen der Beteiligung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im betrieblichen Arbeitsschutz
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Themen und Methoden werden fortlaufend an neue Erkenntnisse und Entwicklungen angepasst. Die Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung werden im Rahmen der Qualitätssicherung eingebracht.

Die Unternehmer werden persönlich zu den Seminaren von der FBG eingeladen und erhalten nach Absolvierung eine Teilnahmebescheinigung. Die Seminare werden von der FBG im Aus- und Fortbildungszentrum für Arbeits- und Gesundheitsschutz FBG Reinhardsbrunn durchgeführt. Dabei werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte als Moderatoren und Referenten zu angemessenen Zeitanteilen eingesetzt.

Macht sich ein Unternehmer nach Absolvierung der Meisterausbildung oder gleichwertiger Aus- und Fortbildungsmaßnahmen selbstständig und hat er im Rahmen dieser Ausbildungsmaßnahmen an einer Motivationsmaßnahme der FBG teilgenommen, so wird die Teilnahmebescheinigung anerkannt, wenn die Teilnahme nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

Informationsmaßnahme

Die Information der Unternehmer erfolgt durch speziell dafür konzipierte Medien. Damit ist sichergestellt, dass innerhalb von maximal 3 Jahren nach Besuch des Motivationsseminars beim Unternehmer ein Informationsstand erzielt wird, der in seminaristischer Form vermittelt, mindestens einem Umfang von 1 ½ Wochen oder 48 Lehreinheiten entspricht. Dabei geht es um die Verdeutlichung der Zusammenhänge zwischen Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einerseits und Expositionsbedingungen und Belastungen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz andererseits.

Themen der Informationsmaßnahmen sind:

  • Verantwortung für Arbeitsschutz, Rechtspflichten und Rechtsfolgen
  • Institutionen im Arbeitsschutz
  • Grundlagen für die Durchführung von Gefährdungsermittlungen und -beurteilungen
  • Wirtschaftliche Aspekte des Arbeitsschutzes
  • Inhalt und Organisation von Unterweisungen
  • Sicherheit auf Arbeits- und Dienstwegen
  • Maschinen-, Anlagen- und Gerätesicherheit
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Arbeitshygiene
  • Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
  • Ergonomie
  • Lärmschutz
  • Hautschutz
  • Kälteschutz
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Betreuungsangebot und Ansprechpartner
  • Organisation der ersten Hilfe
  • Unfall- und BK-Meldungen
  • Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte im Arbeitsschutz

Jeder Unternehmer erhält ein Mitteilungsblatt. In jeder Ausgabe sind gezielte Informationen für Teilnehmer an der modifizierten Betreuungsform enthalten. Damit wird fortlaufend ein aktueller Informationsstand erreicht.

Hinzu kommen weitere regelmäßige Informationen durch die FBG insbesondere auf Informationsveranstaltungen, wie z. B.

  • Innungsversammlungen
  • in branchenspezifischen Fachzeitungen
  • auf Fachmessen.

Die Informationsmaßnahme läuft zeitlich unbegrenzt.

Die Medien werden von der FBG herausgegeben. Die FBG stellt sicher, dass die Teilnehmer die Medien direkt nach dem Seminar erhalten. Diese Medien kann der Teilnehmer auch in elektronischer Form erhalten (z. B. CD-ROM oder Internetauftritt der FBG). Das Mitteilungsblatt wird an alle Unternehmer versandt. Die Inhalte sind darüber hinaus im Internet jederzeit jedem Unternehm...

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