Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind folgende Begriffe bestimmt:
1 | Taucherarbeiten sind Arbeiten in Wasser, bei denen die Taucher über Tauchgeräte mit Druckluft versorgt werden. |
2 | Helmtauchgeräte sind Tauchgeräte, bei denen ein starrer Helm mit einem Trockentauchanzug verbunden ist. Das von Helm und Anzug umschlossene Luftvolumen wird mit Druckluft konstant durchgespült. |
3 | Leichttauchgeräte sind Tauchgeräte, bei denen der Taucher atemgesteuert mit Druckluft versorgt wird. |
4 | Tauchtiefendruck ist der in der jeweiligen Tauchtiefe herrschende Überdruck. |
5 | Signalleinen sind Seile, die der Sicherung des Tauchers dienen und eine Verbindung zwischen Signalmann und Taucher zur Signalgebung gewährleisten. |
6 | Telefonleinen sind Signalleinen, in die Telefonkabel zugentlastet eingeflochten sind. |
7 | Laufleinen sind Seile, die der Orientierung des Tauchers dienen und die hauptsächlich zur Durchführung von Sucharbeiten verwendet werden. |
8 | Grundtaue sind Seile, die der Orientierung des Tauchers zwischen Oberfläche und Arbeitsplatz unter Wasser dienen. |
9 | Auftauchen (Aufstieg) ist das Aufsuchen einer geringeren Wassertiefe. |
10 | Austauchen ist ein Auftauchen zur Wasseroberfläche. |
11 | Tauchgang ist ein zeitlich begrenzter, einmaliger Aufenthalt unter Wasser. |
12 | Tauchereinsatz ist die Gesamtheit der Tauchgänge unter gleichen Bedingungen und am gleichen Ort zur Durchführung einer Unterwasserarbeit. |
13 | Tauchstelle ist der Bereich, der den Arbeitsplatz der Tauchergruppe, den Einstieg des Tauchers, seinen Arbeitsplatz unter Wasser und seinen Ausstieg umfasst. |
14 | Taucher-Druckkammern (Transportkammern oder Behandlungskammern) sind Druckbehälter, die dem Transport oder der Behandlung erkrankter Taucher dienen. |
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