Die Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1979[1] in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift “Taucherarbeiten” (VBG 39) vom 1. Mai 1954, in der Fassung vom 1. April 1971, außer Kraft.

[1] Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.

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