Zusammenfassung

 
Überblick

Im Arbeitssicherheitsgesetz ist verankert, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) eines Unternehmens (ab 20 Beschäftigte) mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten muss. In bestimmten betrieblichen Situationen bringt es Vorteile, diese Sitzungen nicht in Präsenz, sondern digital über Konferenzsysteme abzuhalten, was allerdings die Art der Kommunikation und damit ggf. auch Entscheidungsprozesse beeinflussen kann. Es kommt darauf an, durch gut strukturierte Sitzungsabläufe, nachvollziehbare Kommunikationsregeln und nicht zuletzt eine zuverlässige und effektive technische Ausstattung dafür zu sorgen, dass digital durchgeführte ASA-Sitzungen die Unternehmenskultur in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern und nicht untergraben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): "Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; ....

Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
  • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
  • Betriebsärzten,
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit und
  • Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.

Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen."

1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Über die Vorgaben des § 11 ASiG (s. o.) hinaus gibt es keine verbindlichen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für die Durchführung von ASA-Sitzungen. Auch in den ergänzenden Informationen und Broschüren der einzelnen Unfallversicherungsträger gibt es kaum konkrete Aussagen zu Digitalformaten in der ASA-Arbeit.

ASA-Sitzungen können, wie viele andere betriebsrelevante Sitzungen und Besprechungen (mittlerweile sogar Betriebsratssitzungen), auch online durchgeführt werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, für den Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung abzustimmen und zu beschließen, was durchaus auch in manchen ergänzenden Erläuterungen besonders von Unternehmens- bzw. Arbeitsrechtsexperten empfohlen wird. Darin kann geregelt werden, ob und wie ASA-Sitzungen digital durchgeführt werden sollen. In der Praxis wird dieses Instrument allerdings nur selten – dann v. a. in Großbetrieben – genutzt.

2 Vorteile

2.1 Anpassung an komplexe Betriebsstrukturen

In kleinen und mittleren Unternehmen, die an nur einem Standort vertreten sind, wird es (abseits von Kontaktbeschränkungen aus Infektionsschutzgründen) kaum Gründe geben, warum eine ASA-Sitzung besser digital als in Präsenz stattfinden sollte. Der Anteil an Unternehmen, die über mehrere, oft sogar zahlreiche und bundesweit oder international lokalisierte Niederlassungen verfügen, nimmt aber zu.

Damit tritt, was die ASA-Arbeit angeht, das Problem auf, dass einerseits das Unternehmen in aller Regel zentrale Strukturen braucht, in denen bestimmte Entscheidungen übergeordnet getroffen und Prozesse einheitlich gestaltet werden. Andererseits muss Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vor Ort greifen, da, wo oft die Mehrzahl der Beschäftigten eines Unternehmens tätig sind und manchmal (abhängig von der Unternehmensausrichtung) die technisch-betrieblichen Herausforderungen deutlich höher sind als z. B. in einer Verwaltungszentrale.

 
Praxis-Beispiel

ASA-Struktur sinnvoll gestalten

Die Bauklotz GmbH ist ein Mittelstandbetrieb, der Baufertigteile in mehreren Bundesländern verkauft und liefert, die teilweise in Eigenfertigung produziert werden.

Die Niederlassungen werden wirtschaftlich von Regionalleitungen geführt, technisch-betriebliche Fragen werden aber zentral gesteuert, weil die Abläufe und Erfordernisse überall sehr ähnlich sind. Die Eigenfertigung findet produktgebunden nur an einzelnen Standorten statt.

Zentrale ASA-Sitzungen am Hauptstandort haben für die Bauklotz GmbH den Vorteil, dass die relevanten Entscheider (z. B. Personal-, Produktions- oder Vertriebsleitungen) teilnehmen können und dass die Anbindung an zentral getroffene Entscheidungsprozesse möglich ist. Nachteilig ist aber, dass Beschäftigte aus der Fläche (sowohl lokale Führungskräfte als auch Betriebsräte und Sicherheitsbeauftragte) allenfalls in Einzelfällen, wechselnd und eher selten an zentralen ASA-Sitzungen teilnehmen werden. Damit fehlt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz auf dieser Ebene die Kontinuität und Präsenz, die erforderlich ist, damit relevante Themen wahrgenommen und engagiert bearbeitet werden. Stark zentralisierte ASA-Strukturen werden deshalb zunehmend durch Aufsichtsbehörden und in QM-Prozessen infrage gestellt. Außerdem ist es schwierig, wenn in einem gemeinsamen ASA-Gremium umfangreiche produktionsbezogene Fragestellungen bearbeitet werden müssen, die die Vertriebsseite nicht betreffen oder umgekehrt. Andererseits können zentral wichtige Ansprechpartner, wie Vertreter der Geschäftsführung, nicht in mehreren ASA-Gremien kontinuierlich mitarbeiten.

Die Bauklotz GmbH hat durch digital durchge...

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