Um sich selbst oder den Betroffenen bei einem Verkehrsunfall ausreichend zu schützen, sollte die Unfallstelle mithilfe eines Warndreiecks abgesichert werden.

Die Absicherung der Unfallstelle mithilfe des Warndreiecks differenziert sich nach Art der Straße, auf der der Unfall geschehen ist:

  • Bei Verkehrsunfällen innerhalb geschlossener Ortschaften wird das Warndreieck in 50 m Entfernung zur Unfallstelle aufgestellt. Zum rechten Fahrbahnrand sollte eine Entfernung von ca. 70 cm (eine Armlänge) eingehalten werden.
  • Bei Verkehrsunfällen auf Bundes- oder Landstraßen wird das Warndreieck in 100 m Entfernung zur Unfallstelle aufgestellt. Zum rechten Fahrbahnrand sollte eine Entfernung von ca. 70 cm (eine Armlänge) eingehalten werden.
  • Bei Verkehrsunfällen auf Autobahnen wird das Warndreieck in mind. 200 m Entfernung zur Unfallstelle aufgestellt. Zum rechten Fahrbahnrand sollte eine Entfernung von ca. 70 cm (eine Armlänge) eingehalten werden. Um als Helfer nicht unnötig in Gefahr zu geraten, sollte man die 200 m Strecke immer hinter der Leitplanke zurücklegen.

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