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Eigenschutz

Christian Piehl, Steffen Pluntke
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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter dem Begriff Eigenschutz fasst man alle Maßnahmen zusammen, die dazu dienen, eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit des Ersthelfers im Rahmen seiner Hilfeleistung abzuwenden.

1 Wunden

Bei blutenden Verletzungen kann es passieren, dass Krankheitserreger des Betroffenen über das Blut in den Körper des Helfers (durch kleine, nicht immer offensichtliche Verletzungen) gelangen. Dabei kann es um die Ansteckungsgefahr mit HIV gehen, es ist aber auch die Übertragung anderer Krankheitserreger durch Blutkontakt möglich, z. B. Hepatitis B.

Um eine Infektion des Ersthelfers zu verhindern, sollte dieser stets bei sämtlichen Verletzungen Einmalhandschuhe tragen um sich und den Betroffenen vor einer möglichen Infektion zu schützen. Einmalhandschuhe befinden sich entsprechend im Betriebsverbandkasten und sollten nach Gebrauch dort wieder aufgefüllt werden.

2 Straßenverkehr

Es passiert immer wieder, dass Ersthelfer bei ihrer Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen selbst schwer verletzt werden oder sogar tödlich verunglücken. Deshalb sollte jeder Helfer auch bei Verkehrsunfällen die Maßnahmen kennen, die zu seinem eigenen Schutz dienen.

2.1 Warnblinkanlage

Bei einer Panne, einem eigenen Unfall oder einem beobachteten Unfall soll immer erst die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeugs betätigt werden.

Das Einschalten der Warnblinkanlage hat den Vorteil, dass der nachfolgende Verkehr auf eine Gefahr aufmerksam gemacht wird und entsprechend darauf reagieren kann. Dieses Verhalten dient aber auch dem Schutz des Helfers und des Betroffenen!

2.2 Warnweste

In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste seit 1.7.2014 sowohl in gewerblich als auch in privat genutzten Fahrzeugen Pflicht.[1]

Der Führer des Fahrzeugs ist verpflichtet, den zuständigen Personen auf Verlangen die Warnweste vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhä...

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