Für ein zielorientiertes und systematisches Arbeitsschutzhandeln, wie es das Arbeitsschutzmanagement anstrebt, sind neben der Arbeitsschutzpolitik, die v. a. eine Ausrichtung gibt, konkrete und möglichst messbare Ziele für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erforderlich. Dies wird deutlich, wenn man sich die Funktion von Zielen anschaut.
Funktion von Zielen
Ziele sind Magneten des Handelns, denn sie können die Aufmerksamkeit auf einen beschriebenen oder imaginierten Sollzustand hin lenken. Sie helfen bei auftretenden Störungen und Schwierigkeiten auf "Kurs zu bleiben". Je besser sie beschrieben sind, je leichter können sich Personen mit dem Ziel bzw. den Zielen auseinandersetzen und austauschen. Formulierte Ziele zeigen Zielkonflikte auf. Werden Ziele vereinbart und von den Umsetzern akzeptiert, so fördern sie deren Handlungsbereitschaft (Motivation). Klare und verbindlich vereinbarte Ziele helfen bei der Auswahl von Alternativen sowie Richtungsentscheidungen. Eine weitere Funktion von Zielen ist die Unterstützung der Koordination, d. h., sie helfen bei der Abstimmung und Synchronisierung von Aktivitäten. Besonders wichtig ist darüber hinaus die Kontrollfunktion: Ziele sind wichtig als Gradmesser für den Erfolg oder Misserfolg.
Funktion von Arbeitsschutzzielen
Arbeitsschutzziele haben im Rahmen eines AMS insbesondere folgende Funktionen:
- Auseinandersetzung des Managements mit dem angestrebten Zustand: Was wollen wir bezüglich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit konkret erreichen?
- Vermeidung bzw. Auflösung widersprüchlicher Ziele im Unternehmen (z. B. Zeit und Sicherheit).
- Den angestrebten Zustand für die Betroffenen (die Beschäftigten) transparent machen: Woran erkennen wir, dass der Arbeitsschutz richtig und wirksam ist?
- Den vielfältigen Aktivitäten im Arbeitsschutz eine Zielrichtung geben.
- Die Maßnahmen/Prozesse im Arbeitsschutz zielorientiert steuern.
- Sollwerte für Bewertungen liefern.
- Leistungen im Arbeitsschutz messen und bewerten können.
- Eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungen im Arbeitsschutz coachen und aufzeigen.
- Den innerbetrieblichen Stellenwert von Sicherheit und Gesundheitsschutz steigern: Was bewusst angestrebt wird, ist im Bewusstsein stärker verankert und hat demzufolge eine höhere Bedeutung.
2.1 Arbeitsschutzziele
Ziele beschreiben Sollzustände (Leistungen). Bezogen auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind dies Leistungen im Sinne von angestrebten Ergebnissen (z. B. gesund wieder nach Hause gehen oder psychische Belastungen reduzieren), angestrebte Arbeitsschutzorganisation (z. B. beschriebene Aufgaben und Zuständigkeiten) sowie angestrebte Verhaltensweisen (z. B. Nutzung der vorgeschriebenen PSA). Sie sind, wenn sie akzeptiert werden, in der Lage, Entscheidungen und Handlungen zu steuern. Diese Fähigkeit nutzt ein AMS, indem es, abgeleitet aus der Arbeitsschutzpolitik sowie den Leistungen im Arbeitsschutz beispielsweise im vorangegangenen Geschäftsjahr, messbare Ergebnis- und Maßnahmenziele für den Arbeitsschutz (möglichst einschließlich der Gesundheitsförderung) des gesamten Unternehmens sowie einzelner Bereiche/Abteilungen formuliert und vereinbart. Die Arbeitsschutzziele müssen kommuniziert und überwacht werden. Sie sind Teil der Unternehmensziele, werden top-down formuliert und mit den Umsetzungsverantwortlichen vereinbart.
2.2 Arbeitsschutzziele festlegen
Natürlich gibt es genügend öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, deren Grad der Erfüllung ein Ziel des betrieblichen Arbeitsschutzes ist. Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen werden i. d. R. jedoch weniger als Ziele, sondern eher als Vorgabe wahrgenommen. Die Arbeitsschutzziele sollten deshalb nicht nur die Erfüllung der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, sondern auch den Nutzen für das Unternehmen und die Beschäftigten abbilden. Beispiele hierfür sind:
Wann sind Ziele im Arbeitsschutz festzulegen?
Für eine zielorientierte Ausrichtung sämtlicher Arbeitsschutzaktivitäten müssen konkrete strategische und operative Ziele für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit festgelegt bzw. mit dem Management vereinbart werden:
- beim Aufbau eines AMS,
- nach einer regelmäßigen oder anlassbezogenen Überprüfung (Aktualisierung der Arbeitsschutzziele),
- für jeden Berichtszeitraum top-down; d. h., die oberste Leitung legt die Arbeitsschutzziele für das gesamte Unternehmen fest und die Bereichsverantwortlichen legen daraus abgeleitet Arbeitsschutzziele für ihren Zuständigkeitsbereich fest,
- bei Änderungen der Arbeitsschutzpolitik sowie den relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.