2.1 Ohne regelmäßiges Bewerten funktionieren Managementsysteme nicht
Managementsysteme funktionieren nach dem Prinzip von Wirkungskreisläufen: Zielsetzung, Umsetzung, Rückmeldung und Nachsteuerung folgen regelmäßig aufeinander. Die Rückmeldung oder Rückkopplung hat eine wesentliche steuernde Funktion und ist Voraussetzung für Verbesserungen. Grundlage hierfür sind Daten/Informationen, die durch entsprechende Messungen und Bewertungen zu ermitteln sind. Im Einführungsschritt Erprobung soll ein regelmäßiger Soll-Ist-Abgleich und eine konstruktive Rückmeldung erfolgen. Diese Begleitung ist eine Kernaufgabe des Einführungsschrittes.
Soll: Das aufzubauende AMS soll die Anwendung eines systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, also Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) bewirken und zum Erreichen der vereinbarten Arbeitsschutzziele beitragen. Niederschlagen soll sich dies in konkreten Ergebnissen und Wirkungen. D. h., mit einem akzeptablen Aufwand soll ein AMS die Voraussetzungen für einen wirksamen und rechtskonformen Arbeits- und Gesundheitsschutz schaffen und deren Anwendung kontinuierlich verbessern.
Soll-Ist-Abgleich/Standortbestimmung: Entsprechend dem PDCA-Prinzip (s. Abb. 1) ist hierzu eine regelmäßige Leistungs- und Wirksamkeitsermittlung sowie eine Bewertung der ermittelten Ergebnisse erforderlich. Recht frühzeitig (und später regelmäßig begleitend zur Anwendung) muss also eine Standortbestimmung vorgenommen werden. Dadurch kann die mit der AMS-Einführung beauftragte Projektgruppe (und nach der Einführung der AMS-Beauftragte) feststellen, ob die Anwendung des AMS auf dem richtigen Weg ist, wie nah das praktizierte AMS dem Ziel bereits ist oder ob es bereits erreicht wurde. Die Ergebnisse ermöglichen auch eine Bewertung des betriebswirtschaftlichen Nutzens und sind der Ausgangspunkt für weitere Verbesserungen.
Ein Betriebsgeschehen, eine Vorgehensweise etc. fortlaufend zu verbessern, ist zuallererst eine Frage der Haltung. Sie geht von dem Grundsatz aus: "Alles, was das Leben ausmacht, verdient es, verbessert zu werden." Damit zeigt man, dass man Dinge oder Vorgänge nicht einfach so belässt, wie sie sind, bis ein Problem zum Handeln zwingt. Dieses Prinzip, bekannt unter der Bezeichnung PDCA (s. Abb. 1) liegt allen Managementsystemen zugrunde.
Fortlaufendes Verbessern ist mehr als eine Methode
Fortlaufendes Verbessern muss von oben herunter gewollt und zum Prinzip erklärt werden. "Aktiv werden, täglich den eigenen Arbeitsprozess zu reflektieren und dies mit dem Ziel, die Effektivität und Effizienz zu verbessern", muss ein Leitbild werden. Der Schlüssel zum Erfolg ist das Erkennen von Verbesserungsmöglichkeiten. Mit der Einführung muss auch eine Verbesserungskultur entwickelt werden: konstruktiver Umgang mit Fehlern, Bereitschaft zum ständigen Ausschauhalten nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten, Beteiligung aller Beschäftigten, Verbessern als Teil der täglichen Arbeit begreifen.
Die fortlaufende Verbesserung baut auf den altbekannten Handlungsprinzipien, dem PDCA-Zyklus auf. Dessen Funktion und Wirkungsweise bei einem AMS zeigt Abb. 1.
Abb. 1: PDCA im AMS entsprechend der DIN ISO 45.001:2018
Ohne eine regelmäßige systematische Bewertung der Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des Managementsystems wäre es statisch und würde damit nicht funktionieren. Alle AMS-Konzepte fordern deshalb eine festgelegte und dokumentierte Vorgehensweise zur kontinuierlichen Verbesserung (Anforderung 20 des Nationalen Leitfadens für AMS) bzw. fortlaufenden Verbesserung (Kap. 10.3 der DIN ISO 45.001:2018) bzw. ständigen Verbesserung (Kap. 1.8 der SCC-Checkliste). Dies ist eine wesentliche Innovation gegenüber dem traditionellen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Eine geeignete Vorgehensweise zur fortlaufenden Verbesserung sollte im Einführungsschritt 7 in Form einer dokumentierten Information bzw. einer Verfahrensanweisung erarbeitet werden.
2.2 Vorgehensweise festlegen
Im Einführungsschritt Erprobung soll die Anwendung des AMS konstruktiv begleitet werden. Dies sollte entsprechend der Vorgehensweise der fortlaufenden Verbesserung erfolgen. Hier ergeben sich folgende Teilaufgaben:
- Festlegen, was bei der regelmäßigen Bewertung des AMS und dessen Leistungen zu betrachten ist – s. hierzu Tab. 2.
- Festlegen, wie die Ermittlung der Leistungen und Wirkungen erfolgen soll: Bewertung der Compliance, internes Audit und/oder Managementbewertung.
- Festlegen, wer die Ermittlung und Bewertung durchführt.
Nationaler Leitfaden für AMS (Anforderung 20) |
DIN ISO 45.001:2018 (Kap. 10.3) |
- die Arbeitsschutzziele der Organisation
- die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und den damit verbundenen Risiken
- die Ergebnisse der Leistungsüberwachung und -messung
- Untersuchungen von arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen, Vorfällen/Beinaheunfällen und Gesundheitsbeeinträchtigungen
- die Ergebnisse und Empfehlungen der Audits
- die Ergebnisse der Bewertung durch die oberste Leitung
- die Verbesserungsvorschläge von Angehörigen der Organisation, einschließlich der innerbetrieblichen Ausschüsse und Arbeitskreise
- Änderungen v...
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