Zusammenfassung
Eine fundierte Aufnahme und Analyse der Ausgangssituation hinsichtlich der Organisation und Anwendung des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung im Unternehmen (eine systematische Bestandsaufnahme), die Beschreibung der Intentionen einer möglichen AMS-Einführung oder Weiterentwicklung entsprechend einem anderen AMS-Konzept sowie die Diskussion der Ergebnisse waren die Ziele des ersten Schrittes der Einführung eines AMS. Im zweiten Schritt sollte die Geschäftsführung nach der Konsultation des Betriebsrats die Entscheidung über die Einführung eines AMS treffen und die Konzeption eines unternehmensspezifischen Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) beauftragen sowie nach deren Abstimmung die Einführung einleiten. Die wesentlichen Teilschritte sind demzufolge:
- Entscheidung über die Einführung/Weiterentwicklung eines AMS,
- Konzeption des unternehmensspezifischen Arbeitsschutz-Managementsystems (Entwurf),
- Abstimmung der Konzeption und
- Einleitung der Umsetzung.
Der Gesetzgeber und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verlangen derzeit explizit kein Arbeitsschutz-Managementsystem. Sie fordern aber insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine wirksame Organisation der Umsetzung der Gesetze, Vorschriften etc., eine erkennbare Wahrnehmung der Führungsverantwortung im Arbeitsschutz sowie eine Nachweisbarkeit der Umsetzung. Diese Punkte stellen Kernelemente eines AMS dar. Aus den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen resultieren Anforderungen an die Inhalte/Festlegung in einem AMS. Solche Anforderungen können auch von den Kunden (formuliert beispielsweise in deren Einkaufbedingungen), den Kooperationspartnern oder von Versicherungen kommen. Zu beachten ist auch der normative Charakter der 2018 veröffentlichten internationalen Norm DIN ISO 45:001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung".
1 Entscheidung über die Einführung/Weiterentwicklung eines AMS
Grundlage für die Entscheidung der Geschäftsführung, ein AMS einzuführen oder das vorhandene AMS entsprechend einem anderen AMS-Konzept (z. B. der DIN ISO 45.001) weiterzuentwickeln, sind die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie strategische Überlegungen. Hat die Geschäftsführung sich grundsätzlich für die Einführung/Weiterentwicklung eines AMS entschieden, sollte dieses Vorhaben mit der Vertretung der Beschäftigten (dem Betriebs-/Personalrat) abgestimmt werden. Im Gegensatz zur Bestandsaufnahme und der Diskussion von deren Ergebnissen, wo eine Beteiligung der Beschäftigten erfolgen sollte, ist bei der Entscheidung über die Einführung/Weiterentwicklung eine Konsultation (einholen der Sichtweisen, bevor eine Entscheidung getroffen wird) ausreichend. Dies entspricht auch der DIN ISO 45.001, die im Abschnitt 5.4 die Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements beschreibt. Die anderen AMS-Konzepte machen zwar keine Vorgaben zur Einbeziehung der Beschäftigten bzw. deren Vertretung bei der Entwicklung des AMS, aber auch hier ist eine Konsultation sehr sinnvoll.
Inhalte der Entscheidung
Die Entscheidung, ein AMS einzuführen/weiterzuentwickeln bezieht sich zunächst nur auf die Konzeption eines unternehmensspezifischen AMS. Hierfür sollten einige orientierunggebende Eckpunkte in der Entscheidung formuliert sein. Empfehlenswert sind
- die Nennung der Intentionen der Geschäftsführung,
- Aussagen zur Verbindung mit bereits vorhandenen oder noch aufzubauenden Managementsystemen,
- Aussagen zum AMS-Konzept (AMS-Standard), das als Orientierungsgrundlage (Leitfaden) für die Konzeption des eigenen AMS dienen soll,
- Aussagen zum Projekt (Projektaufgabe, zeitlicher Rahmen, bereitgestellte Ressourcen),
- Benennung und Beauftragung des Projektleiters sowie
- die Zusicherung der Unterstützung durch die Geschäftsführung und das Management.
Die Entscheidung, ein AMS einzuführen/weiterzuentwickeln, die Beauftragung des Projektleiters und die orientierunggebenden Eckpunkte sollten dokumentiert werden.
2 Konzeption des unternehmensspezifischen AMS (Entwurf)
Mit der Entscheidung, ein AMS einzuführen, liegt v. a. durch die orientierunggebenden Eckpunkte ein grober Rahmen für das zu entwickelnde AMS vor. Die Aufgabe des Projektleiters ist es nun, zu klären, wie das AMS des Unternehmens aussehen soll und wie es aufgebaut werden kann. Zu erarbeiten ist also eine Konzeption für das unternehmensspezifische AMS – zunächst als Vorschlag für die Projektguppe, die über die Umsetzung entscheidet und sie dann einleitet.
Konzeption
Eine Konzeption ist allgemein eine Zusammenstellung der Ziele und des Kontextes (der für die Zielerreichung relevanten internen und externen Rahmenbedingungen) eines Vorhabens sowie die Ableitung der für die Umsetzung erforderlichen Strategien sowie der Eckpunkte, wie Strukturen, Vorgehensweisen, Maßnahmen und Werkzeuge.
Die Konzeption des unternehmensspezifischen AMS sollte in der Projektgruppe erfolgen, die das Projekt "Einführung/Weiterentwicklung des AMS" leitet.