Ebenso wie in allen Großbetrieben hat sich auch in den meisten Klein- und Mittelbetrieben in den vergangenen Jahren ein tiefgreifender Wandel vollzogen. Neben dem steigenden Kostendruck im immer härter werdenden Wettbewerb ist der verstärkte Zugang zu internationalen Märkten mit ständigen Veränderungen verbunden. Eine hohe Flexibilität bei der Anpassung der Betriebsabläufe und Betriebsorganisation an die sich immer schneller verändernden Gegebenheiten erfordert daher von allen Akteuren ein verantwortungsbewusstes und effizientes Handeln.
Ein individuell auf die unternehmensspezifischen Gegebenheiten und Erfordernisse angepasstes Betriebssicherheitsmanagement ist für ein KMU ein probates Instrument der wirtschaftlichen Betriebsführung unter Einbehaltung aller Sicherheitsanforderungen.
Alle gesetzlichen Regelungen und Verantwortlichkeiten gelten gleichermaßen für Großunternehmen wie für jedes KMU. Im Gegensatz zu Großunternehmen verfügt ein KMU jedoch i. d. R. nicht über hinreichend Personal für eine eigene Stabsabteilung. Deshalb muss ein Organisationsrahmen geschaffen werden, mit dem sichergestellt ist, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können.
Das Betriebssicherheitsmanagement bietet diesen Rahmen. Es sollte sich im Unternehmen schrittweise aus der bestehenden Organisation heraus entwickeln. Die beschriebene Vorgehensweise von Großunternehmen kann als Orientierung dienen. Die im Unternehmen bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für diese Aufgabe besonders prädestiniert. Sie hat den Umgang mit Gesetzen und Vorschriften und deren Umsetzung gelernt.
Die DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gibt dafür den nötigen Handlungsspielraum. Vermehrt werden den Fachkräften für Arbeitssicherheit daher zusätzliche Beauftragungen übergeben, z. B. als
- Datenschutzbeauftragter,
- Gefahrgutbeauftragter,
- Gewässerschutzbeauftragter,
- Abfallbeauftragter,
- Brandschutzbeauftragter,
- Objektsicherungsbeauftragter,
- Immissionsschutz-Störfallbeauftragter.
Diese Bündelung von Aufgaben bietet sich besonders zur Nutzung aller Synergien und zur wirksamen Entlastung der Geschäftsleitung für ein KMU an. Damit steht im Unternehmen für alle Mitarbeiter ein definierter Ansprechpartner für Fragen von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz zur Verfügung.
Die Fachkunde für die vorgenannten Beauftragungen ist in Teilbereichen bereits in der Ausbildung und den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit enthalten. Der erforderliche zeitliche Aufwand an Fortbildung hält sich damit in einem vertretbaren Rahmen (Tab. 1).
Beauftragter |
Fortbildungseinrichtungen |
Dauer der Fortbildung/Zertifikat |
Datenschutzbeauftragter |
GDD, IHK, DEKRA, TÜV |
bis zu 3 Tage |
Gefahrstoffbeauftragter |
VdS, VDI, IHK, DEKRA, TÜV |
2 bis 3 Tage |
Gefahrguttransportbeauftragter |
VdS, VDI, IHK, DEKRA, TÜV |
je nach Anforderungsspektrum (Straße, Wasser, Schiene, Luft) 3 bis 5 Tage |
Abfallbeauftragter |
VdS, VDI, IHK, DEKRA, TÜV |
3 Tage |
Gewässerschutzbeauftragter |
VdS, VDI, IHK, DEKRA, TÜV |
3 Tage |
Brandschutzbeauftragter |
Landesfeuerwehrschulen, Hersteller von Feuerlöschgeräten, TÜV, DEKRA, IHK, VdS, VDI |
je nach Aufgabenumfang 3 bis 5 Tage |
Objektschutzbeauftragter |
VdS, ISA, VDI, TÜV, DEKRA |
je nach Aufgabenumfang 1 bis 5 Tage |
Immissionsschutz- Störfallbeauftragter |
VdS, VDI, IHK, DEKRA, TÜV |
je nach Anforderungsspektrum gemäß BImSchV 3 Tage bis zu 2 Wochen |
Tab. 1: Fortbildung für Beauftragtenfunktionen
Ist es einem Unternehmen nicht möglich, einem Mitarbeiter die gesamten Aufgaben des Betriebssicherheitsmanagements zu übertragen, kann es auf einen externen Dienstleister zurückgreifen. Das ist für alle, aber auch für jede einzelne der erforderlichen Beauftragungen möglich. Dieser Schritt sollte immer dann begangen werden, wenn er sich wirtschaftlich trägt. Die überwiegende Zahl der vorgenannten Fortbildungseinrichtungen bietet fachkompetente überbetriebliche Dienste an.
Der VDI Ausschuss 4055 ist derzeit mit der Erarbeitung der VDI Richtlinie "Betriebssicherheitsmanagement" beauftragt. Die Richtlinie wendet sich vornehmlich an KMU. Das in der Richtlinie dargestellte Betriebssicherheitsmanagement ermöglicht es dem Unternehmer, die Bestandteile der betrieblichen Sicherheit in geeigneter Weise zu identifizieren und die betrieblichen Risiken im erforderlichen Umfang zu managen. Der erste Entwurf wird in 2014 erscheinen.
Fazit: Die Einführung und Anwendung eines Betriebssicherheitsmanagements läuft für ein KMU nach dem gleichen strategischen Muster ab wie in einem Großunternehmen. Da die vielfältigen Beauftragungen i. d. R. keinen hohen zeitlichen Arbeitsaufwand erfordern und für diese Aufgabe nur einige geeignete Mitarbeiter zur Verfügung stehen, ist das Betriebssicherheitsmanagement besonders für ein KMU ein optimales Instrument der effizienten und wirtschaftlichen Unternehmensführung. Mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit steht dem Unternehmen bereits ein fachkompetenter Mitarbeiter zur Verfügung. Durch eine schrittweise Fortbildung lässt er sich kontinuierlich zum Bet...