1.1 Format der Mitteilung
Die Mitteilung der Informationen bei nach Artikel 45 benannten Stellen erfolgt in dem von der Agentur zur Verfügung gestellten Format. Das Mitteilungsformat enthält die folgenden Elemente:
1.2 Identifizierung des Gemischs, des Mitteilungspflichtigen und der Kontaktstelle
Produktidentifikator
- Vollständige(r) Handelsname(n) des Produkts (im Falle einer Gruppenmitteilung sind alle Produktidentifikatoren aufzuführen)
- Andere Namen, Synonyme
- Eindeutige(r) Rezepturidentifikator(en) (Unique Formula Identifier - UFI)
- Andere Identifikatoren (Zulassungsnummer, Produktcodes der Unternehmen)
Kontaktdaten des Mitteilungspflichtigen und der Kontaktstelle
- Name
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Kontaktinformationen für schnellen Zugriff auf zusätzliche Produktinformationen (24 Stunden/sieben Tage). Nur für verkürzte Mitteilung.
- Name
- Telefonnummer (24 Stunden täglich, sieben Tage pro Woche erreichbar)
- E-Mail-Adresse
1.3 Einstufung des Gemischs, Kennzeichnungselemente und Toxikologie
Einstufung des Gemischs und Kennzeichnungselemente
- Gefahrenklasse und -kategorie
- Gefahrenpiktogramm-Codes (Anhang V)
- Signalwort
- Gefahrenhinweis-Codes, einschließlich ergänzender Gefahrenmerkmale (Anhang III)
- Sicherheitshinweis-Codes (Anhang IV)
Toxikologische Angaben
- Beschreibung der Toxizität des Gemischs oder seiner Bestandteile (gemäß den Anforderungen in Abschnitt 11 des Sicherheitsdatenblatts im Einklang mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
Zusätzliche Informationen zum Gemisch
- Farbe(n)
- falls vorhanden, pH-Wert des Gemischs in der gelieferten Form oder, falls es sich um ein festes Gemisch handelt, pH-Wert einer wässrigen Flüssigkeit oder Lösung in einer bestimmten Konzentration. Die Konzentration des Prüfgemischs im Wasser wird angegeben. Falls der pH-Wert nicht vorhanden ist, so ist dies zu begründen;
- physikalische Beschaffenheit(en)
- Verpackung (Art(en) und Größe(n))
- beabsichtigte Verwendung (Produktkategorie)
- Verwendungen (Verbraucher, gewerblich, industriell)
1.4 Informationen zu den Gemisch-Bestandteilen und den Gruppen austauschbarer Bestandteile
Identifizierung von Gemisch-Bestandteilen
- Chemische Bezeichnung/Handelsname der Bestandteile
- CAS-Nummer (falls zutreffend)
- EG-Nummer (falls zutreffend)
- UFI (falls zutreffend)
Name der Gruppe austauschbarer Bestandteile (falls zutreffend)
Konzentration und Konzentrationsbereiche der Gemisch-Bestandteile
- Genaue Konzentration oder Konzentrationsbereich
Einstufung der Gemisch-Bestandteile
- Gefahreneinstufung (falls zutreffend)
- Zusätzliche Identifikatoren (falls zutreffend und falls relevant für gesundheitliche Notversorgung)
Liste gemäß Teil B Abschnitt 3.1 Unterabsatz 5 (falls zutreffend)