Delegierte Richtlinie (EU) 2016/1028 der Kommission vom 19. April 2016 zur Änderung – zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt – des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Loten elektrischer Verbindungen mit Sensoren zur Temperaturmessung in bestimmten Geräten.
Delegierte Richtlinie (EU) 2016/1029 der Kommission vom 19. April 2016 zur Änderung – zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt – des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium-Anoden in Hersch-Zellen für bestimmte Sauerstoffsensoren, die in industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten verwendet werden.
1. der Richtlinie (EU) 2017/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ABl. L 305 vom 21.11.2017, S. 8),
2. der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/1009 der Kommission vom 13. März 2017 zur Änderung – zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt – des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium und Blei in Filterglas und Glas für Reflexionsstandards (ABl. L 153 vom 16.6.2017, S. 21),
3. der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/1010 der Kommission vom 13. März 2017 zur Änderung – zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt – des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Lagerschalen und -buchsen für bestimmte Kältemittel enthaltende Kompressoren (ABl. L 153 vom 16.6.2017, S. 23),
4. der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/1011 der Kommission vom 15. März 2017 zur Änderung – zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt – des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Weißglas für optische Anwendungen (ABl. L 153 vom 16.6.2017, S. 25),
5. der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/1975 der Kommission vom 7. August 2017 zur Änderung – zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt – des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium in farbkonvertierenden Leuchtdioden (LED) zur Verwendung in Display-Systemen (ABl. L 281 vom 31.10.2017, S. 29).
§ 1 Anwendungsbereich
(1) 1Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von neuen Elektro- und Elektronikgeräten auf dem Markt. 2Elektro- und Elektronikgeräte werden in die folgenden Kategorien unterteilt:
1. |
Haushaltsgroßgeräte, |
2. |
Haushaltskleingeräte, |
3. |
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, |
4. |
Geräte der Unterhaltungselektronik, |
5. |
Beleuchtungskörper, |
6. |
elektrische und elektronische Werkzeuge, |
7. |
Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte, |
8. |
medizinische Geräte, |
9. |
Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie... |
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