Die Versuchung ist groß, mal schnell von A nach B zu fahren. Dies ist jedoch beauftragtem und unterwiesenem Personal nicht erlaubt. Das Wissen darum hat jedoch nur das beauftragte und unterwiesene Personal. Daher muss beim Verlassen der E-Karre der Zündschlüssel abgezogen und sicher verwahrt werden. Das heißt, es ist nicht ausreichend, den Zündschlüssel abzuziehen und auf den Sitz zu legen oder in unmittelbarer Nähe für jeden zugänglich aufzuhängen.

 
Achtung

Nachweis im Ernstfall

Im Ernstfall muss schlüssig nachgewiesen werden, dass nur befugtes Personal die Möglichkeit hat, die Zündschlüssel zu verwenden!

Bei nur kurzzeitigem Verlassen der E-Karre kann der Zündschlüssel stecken bleiben, sofern sich der Fahrer in unmittelbarer Nähe der E-Karre aufhält.

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