Begriff

Unter Emissionsschutz versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen, Emissionen zu begrenzen oder zu verhindern. Emission kommt aus dem Lateinischen (emittere: herausschicken, herauslassen) und meint das Freiwerden von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen schädlichen physikalischen, biologischen oder chemischen Ausbreitungen. Der Begriff "Emissionsschutz" stellt Schutzmaßnahmen direkt an der Quelle der Verunreinigungen in den Mittelpunkt, während "Immissionsschutz" die Wirkungen auf die Umwelt, Lebewesen und Sachen, also am Ende des Wirkungspfads betrachtet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Emissionsschutz ist ein wesentliches Element des Arbeitsschutzes, z. B. bei der Verwendung von Strahlern, gefährlichen Stoffen oder Arbeitsverfahren, die Dämpfe emittieren, z. B. Schweißarbeiten. Hier sind die einschlägigen Regelungen zum Arbeitsschutz wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Maschinenverordnung (9. ProdSGV) oder die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten.

Betrachtet man die weiteren räumlichen Auswirkungen der Emissionen auf die Umwelt und Menschen, so ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu berücksichtigen. Mit Emissionen beschäftigt sich z. B. die (2. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (2. BImSchV)Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen.

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