Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind in § 3 Abs. 1 Klimaschutzgesetz verbindlich festgelegt. Danach sollen die Treibhausgasemissionen, allem voran die CO2-Emissionen, bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % gesenkt werden. Treibhausgase wie CO2 werden bei der Umwandlung von fossilen Brennstoffen in Strom, Wärme und Antriebsenergie freigesetzt und reichern sich in der Atmosphäre an. Dies führt bei fehlender Kompensation mittel- und langfristig zu einem Anstieg der Erdtemperatur. Auf der Pariser Klimakonferenz im Dezember 2015 verpflichtet sich die Staatengemeinschaft, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Es sollen zudem Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten. Gelänge diese Begrenzung des Temperaturanstiegs der Erde, könnte von einer nachhaltigen Entwicklung gesprochen werden, die es den kommenden Generationen ermöglicht, ihre Bedürfnisse abzudecken und sich entsprechend ihrer Bedürfnisse zu entwickeln.
Um ein gesellschaftliches Ziel wie die nachhaltige Energienutzung realisieren zu können, müssen 3 wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- nachhaltige Energiebereitstellung in Kraftwerken u. a. durch Nutzung erneuerbarer Energiequellen
- möglichst verlustarmer Transport der Energie zu den Energienutzern
- Energieeffizienz bei der Nutzung der Energie, beim sog. Energieverbraucher
Die Bundesregierung hat die sog. Energiewende eingeleitet: "Das Ziel der Energiewende ist es, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen – beim Stromsektor, aber auch bei Wärme und bei Verkehr. …Gesamtziel ist, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen, um das nächste Ausbauziel von 65 Prozent (gilt für den Stromsektor) bis 2030 zu erreichen."
In der Energieeffizienzstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom Dezember 2019 heißt es:
Zitat
Die Energiewende kann in der Breite nur erfolgreich sein, wenn sie für Unternehmen auch wirtschaftlich attraktiv ist und neue Geschäftsfelder eröffnet. Deshalb ist und bleibt Energiesparen als Rendite- und Geschäftsmodell ein Kernelement der Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung. Fehlende Informationen zu Einsparpotenzialen und passenden Effizienztechnologien sind ein wesentliches Hindernis, um vorhandene Einsparpotenziale in Unternehmen zu heben. Diese gilt es abzubauen. … Dazu werden wir u. a. … die Etablierung von Energiemanagementsystemen insbesondere in KMU vorantreiben.
In § 8 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) setzte die Bundesregierung die Vorgaben der EU um, wonach alle Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU, im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG) sind, ein Energieaudit durchführen müssen. Allerdings werden Unternehmen von der Pflicht nach § 8 Abs. 1 und 2 EDL-G freigestellt, wenn sie zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 eingerichtet haben.
Auch die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) fordert von Unternehmen die ständige Verbesserung der Energieeffizienz. Von Großunternehmen wird eine Zertifizierung des Energiemanagementsystems (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 verlangt, von kleinen Unternehmen die Zertifizierung nach dem sog. Alternativen System, welches einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 sehr ähnlich ist, jedoch in den Folgejahren nur noch gepflegt und nicht auditiert werden muss.