Erste-Hilfe-Material sind Verbandstoffe, alle sonstigen Hilfsmittel, Arzneimittel und medizinischen Geräte, die der Verrichtung von Erste-Hilfe-Leistungen dienen (Nr. 3.4 ASR A4.3).
Arzneimittel
Arzneimittel sind prinzipiell keine Erste-Hilfe-Materialien und gehören nicht in den Verbandkasten. Nur wenn es aufgrund der betriebsspezifischen Gefahr (z. B. Gefährdung durch besondere Chemikalien) erforderlich ist, müssen sie auf Entscheidung des Betriebsarztes vorhanden sein.
In Betrieben müssen mindestens diejenigen Verband- und Hilfsmittel vorrätig sein, die in einem großen Verbandkasten, z. B. nach DIN 13 169-E "Erste-Hilfe-Material", oder in einem kleinen Verbandkasten, z. B. nach DIN 13 157-C "Erste-Hilfe-Material", enthalten sind.
Die Zahl der Verbandkästen hängt von der Art und der Größe des Betriebs ab (Tab. 2).
Betriebsart |
Zahl der Beschäftigten |
Kleiner Verbandkasten |
Großera) Verbandkasten |
Verwaltungs- und Handelsbetriebe |
1–50 |
1 |
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51–300 |
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1 |
ab 301 für je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich einen großen Verbandkasten |
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+ 1 |
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe |
1–20 |
1 |
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21–100 |
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1 |
ab 101 für je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich einen großen Verbandkasten |
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+ 1 |
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen |
1–10 |
1b) |
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11–50 |
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1 |
ab 51 für je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich einen großen Verbandkasten |
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+ 1 |
Tab. 2: Anzahl der Verbandkästen in Abhängigkeit von Betriebsart und -größe (Nr. 4 ASR A4.3, Anhang 1 DGUV-I 204-022) Anmerkungen: a) Ein großer Verbandkasten kann durch 2 kleine Verbandkästen ersetzt werden; b) Für Außendiensttätigkeiten (z. B. Werkstattfahrzeug, Einsatzfahrzeug) kann auch der Kraftfahrt-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten genutzt werden.
Veränderung der Normausstattung der Verbandkästen seit 2009
Häufig sind es nicht die spektakulären Verletzungen, die das Unfallgeschehen in den Unternehmen bestimmen. Kleinere Verletzungen, wie z. B. Schnittwunden, können bereits mit Materialien aus dem Verbandkasten versorgt werden. Das Erste-Hilfe-Material sollte deshalb in Unternehmen schnell erreichbar und leicht zugänglich bereitgehalten werden. Die Normen für Betriebsverbandkästen wurden im November 2009 auf Basis des aktuellen Unfallgeschehens überarbeitet. Nach den neuen Normen enthalten die Verbandkästen eine Kälte-Sofortkompresse, die ohne Vorkühlung bei Prellungen, Zerrungen und Verstauchungen hilfreich ist. Da sowohl im kleinen (DIN 13157), als auch im großen Verbandkasten (DIN 13169) nicht alle Positionen verändert wurden, ist es nicht erforderlich einen komplett neuen Verbandkasten anzuschaffen. Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand an die neuen Normen angepasst werden, z. B. durch Nachfüll-Sets.