Bei einem Schock handelt es sich um eine Beeinträchtigung des Kreislaufs. Aufgrund eines schädigenden Einflusses besteht eine Ungleichheit zwischen dem benötigten und dem tatsächlich vorhandenen Blutvolumen. In der Folge kommt es zu einem reduzierten Sauerstoffangebot, das zur Beeinträchtigung der Organ-, Zell- und Gehirnfunktionen führt. So führen häufig nicht die Verletzungen nach einem Unfall zum lebensbedrohlichen Zustand, sondern der einsetzende Schock.
3.4.2.1 Ursachen
Ein breites Spektrum an Ursachen kann einen Schock auslösen:
- Wunden wie z. B. Verbrennungen führen zu einem erhöhten Blut- bzw. Flüssigkeitsverlust, der nicht mehr oder nur ungenügend durch den Körper ausgeglichen wird. Die fehlende Blutmenge kann nicht mehr im Kreislauf zirkulieren und keinen lebensnotwendigen Sauerstoff transportieren.
- Störungen der Herztätigkeit; das Herz pumpt nicht mehr genügend Blut (Sauerstoff) zu den Zellen und Organen.
- Schmerzen, Angst und Schrecksituationen führen zu einer Veränderung der Größe der Blutgefäße, sodass diese sich weit stellen. Das Blut versackt regelrecht.
- Einige Menschen sind gegenüber bestimmten Substanzen – wie z. B. Medikamenten und Giften von Insekten – allergisch; eine derartige Unverträglichkeit kann zum Schock führen.
3.4.2.2 Erkennen
Der Körper versucht, der Verschlechterung der Durchblutung durch diverse Ausgleichsmechanismen entgegenzuwirken.
Im Frühstadium erhöht er die Pulsfrequenz. Die Gefäße der Haut verengen sich soweit, dass primär die lebensnotwendigen Bereiche, wie Gehirn, Herz bzw. Lunge, durchblutet werden. Die normale Pulsfrequenz im Ruhezustand (ca. 60- bis 70-mal pro Minute) steigt auf über 100-mal je Minute, wobei der Puls außergewöhnlich schwach ist.
Pulskontrolle
Der Puls kann am Handgelenk gefühlt werden. Der Ersthelfer legt dazu die Fingerkuppen seines Zeige-, Mittel- und Ringfingers auf die Daumenseite des Handgelenks der betroffenen Person (Abb. 20). Zum Prüfen des Pulses darf der Ersthelfer nicht seinen eigenen Daumen nutzen, weil dieser einen Eigenpuls besitzt.
Abb. 20: Pulskontrolle
Die Atmung ist schnell und flach. Weil vor allem die lebenswichtigen Körperareale durchblutet werden, ist die Haut des Betroffenen blass. Gleichzeitig wird die Haut kalt, schweißnass und der Betroffene fängt an zu frieren und zu zittern.
Die Person ist unruhig, nervös bzw. ängstlich. Übelkeit und Schwindelgefühle treten auf. Ist der Schock bereits fortgeschritten, kommt es zur Teilnahmslosigkeit bzw. Desorientiertheit; der Betroffene wird immer ruhiger.
3.4.2.3 Erste-Hilfe-Leistung
Unter Umständen besteht Lebensgefahr, daher ist die Alarmierung des Rettungsdienstes unentbehrlich. Vorrangige Aufgabe ist die Stabilisierung des Kreislaufs.
Dazu werden die Beine des Betroffenen mit Hilfsmitteln (z. B. Stuhl, Taschen) etwa 20–30 cm hochgelegt (Abb. 21). Stehen keine Hilfsmittel zur Verfügung, kann sich der Helfer auch hinhocken und die Beine des Hilfsbedürftigen auf seine Oberschenkel legen (Abb. 22).
Abb. 21: Durch die Schocklagerung mit Hilfsmitteln hat der Helfer seine Hände für weitere Aufgaben frei
Abb. 22: Im Notfall muss der Ersthelfer die Beine auch selbst hochhalten
Schock
Folgendes ist zu beachten: Sollte ein Herzinfarkt oder Atemnot der Grund eines Schocks sein, darf der Betroffene nicht in die Schocklage gebracht werden. Der Oberkörper ist in diesen Situationen unbedingt aufrecht zu lagern. Das Gleiche gilt bei Verdacht auf Wirbelsäulen- bzw. Beckenverletzungen!
Da der Schock immer das Resultat eines schädigenden Einflusses ist, müssen dessen Ursachen beseitigt werden. Führt also etwa eine starke Blutung zum Schock, muss neben der Schocklagerung die Blutstillung erfolgen.
Eine weitere Hilfeleistung ist die Erhaltung der Körperwärme. Je nach Ort und Umgebungstemperatur wird die Decke auch unter den Betroffenen gebracht.
3.4.2.4 Abweichungen von der Schocklage
In Ausnahmefällen darf die Schocklage – auch bei Vorliegen eindeutiger Schocksymptome – nicht durchgeführt werden, da sie sich in speziellen Einzelfällen sogar negativ auf den Gesundheitszustand des Betroffenen auswirken könnte. Als Gedankenstütze dient die sog. B-Regel. Alle Ausnahmen beginnen mit einem "B".
Birne (Kopf): |
Bei äußeren und inneren Blutungen muss der Kopf sowie der Hirndruck entlastet werden. Das Hochlegen der Beine käme diesem Ziel nicht nach. Der Oberkörper wird hier aufgerichtet gelagert. |
Brust (Herz, Lunge): |
Sowohl bei einem Herzinfarkt als auch bei Atemnot ist der Oberkörper aufzurichten, um die Atmung zu erleichtern und das Herz zu entlasten. |
Buckel (Wirbelsäulenverletzung): |
Wirbelsäulenverletzungen bergen die Gefahr einer bleibenden Lähmung. Die Schocklagerung und damit verbundene zusätzliche Bewegung könnte die Verletzung verschlimmern. Aus diesem Grund wird auch bei vorliegenden Schocksymptomen keine Schocklagerung durchgeführt. Der Verunglückte bleibt in der vorgefundenen Lage. |
Bauch: |
Bei Bauchschmerzen bzw. -verletzungen würde eine erhöhte Lagerung der Beine die Bauchdecke spannen und zu Schmerzen führen. Der Betroffene wird mit angewinkelten Beinen gelagert. |
Becken: |
Frakturen im Beckenbereich sind ... |