• gemeinsame Einflussnahme mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit auf eine gut vorbereitete Gefährdungsanalyse und -beurteilung sowie auf eine permanente Integration des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in die Aufbau- und Ablauforganisation der Kitas,
  • Hinweise zu möglichen arbeitsbedingten Gesundheits- und insbesondere zu Infektionsgefahren (z. B. SARS-CoV-2-Erreger),
  • Beratung zur alternsgerechten Arbeitsgestaltung unter dem Einfluss des demografischen Wandels und des damit verbundenen zunehmend höheren Anteils älterer Erzieher,
  • Vorschläge von gesundheitsfördernden Maßnahmen wie z. B. erwachsenengerechte Stühle und Tische, häufiger Wechsel der Körperhaltung, flexible Arbeitszeitmodelle,[1]
  • Hilfe beim Erlernen effektiver Strategien zur Stressbewältigung,
  • Erstellung eines Hautschutz- und Hygieneplans mit Hinweisen zum Einsatz von Schutz-, Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemitteln,
  • Mitwirkung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Räumen von Kitas und Kinderkrippen im Rahmen der Gefährdungs- und Belastungsanalyse (z. B. Beleuchtung und Klima in Gruppen- und Bewegungsräumen, Küchen, Wasch-, Wickel- und Toilettenräumen),
  • Einflussnahme auf eine gesunde Ernährung der zu betreuenden Kinder und Beschäftigten,
  • Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe in Notfallsituationen beim Ausüben der erzieherischen Tätigkeiten,
  • Durchführung von allgemeinen ärztlichen Untersuchungen und Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Für die genannten Tätigkeiten von Erziehern kommen nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Kategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung

  • DGUV Empfehlung "Lärm": Lärmbelastung von Erziehern und Kindern in Innenräumen und im Außenbereich beim Ausüben ihrer Erziehungsarbeit;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": durch allergisierend wirkende Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel verursachte Atemwegserkrankungen;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Hautbelastung und Gefahr von Hauterkrankungen im Küchen- und Sanitärbereich;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Beeinträchtigung des Sehvermögens und Rückenbeschwerden an vorhandenen Arbeitsplätzen mit Monitor;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Übertragung von Infektionskrankheiten durch Kinder;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Beschwerden im Schulter-Nacken-Bereich sowie infolge von Fehlbelastungen der Wirbelsäule durch langes Sitzen auf dem Boden bzw. auf Kinderstühlen sowie durch Heben und Tragen schwerbehinderter Kinder;
  • DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen": Arbeiten unter Zeitdruck und zunehmende Aufgabendichte führen zu Stresszuständen mit verminderter Leistungsfähigkeit;
  • Suchterkrankungen: Süchtige Verhaltensweisen und Verhaltensänderungen.

Darüber hinaus kann sich bei bestimmten Tätigkeiten über den Anhang ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit der Einrichtung zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilung (kursiv) zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen z. B. zum Transport von Lebensmitteln, Reinigungs- und Pflegemitteln (Fahrerlaubnisverordnung – Eignungsuntersuchung).
[1] Buch/Frieling: Belastungs- und Beanspruchungsoptimierung in Kindertagesstätten, Forschungsprojekt Universität Gesamthochschule Kassel und Unfallkasse Hessen, 2001.
[2] DGUV Empfehlungen für Arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022,

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