Die Beschränkungen für die Durchfahrt von Tunneln gelten für:
- Beförderungseinheiten, für die gemäß Abschnitt 3.4.13 unter Vorbehalt des Abschnitts 3.4.14 eine Kennzeichnung vorgeschrieben ist[1], bei der Durchfahrt von Tunneln der Kategorie E und
- Beförderungseinheiten, für die in Abschnitt 5.3.2 eine orangefarbene Kennzeichnung vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften der nachstehenden Tabelle, nachdem der der gesamten Ladung zuzuordnende Tunnelbeschränkungscode bestimmt worden ist.
Tunnelbeschränkungscode der gesamten Ladung | Beschränkung | |
B | Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E. | |
B1000C | Beförderungen, bei denen die Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit | |
– | 1000 kg überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E; | |
– | 1000 kg nicht überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien C, D und E. | |
B/D | Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. |
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B/E | Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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C | Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien C, D und E. | |
C5000D | Beförderungen, bei denen die Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit | |
– | 5000 kg überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien C, D und E; | |
– | 5000 kg nicht überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. | |
C/D | Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien C, D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. |
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C/E | Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien C, D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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D | Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. | |
D/E | Beförderungen in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. |
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E | Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E. | |
– | Durchfahrt durch alle Tunnel gestattet (für die UN-Nummern 2919 und 3331 siehe auch Unterabschnitt 8.6.3.1). |
Bem. |
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