Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Evakuierungsübung / 1 Evakuierung sinnvoll – ja oder nein?

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Vor allen anderen Überlegungen ist zunächst zu klären, ob eine komplette Evakuierung des Gebäudes im Notfall überhaupt sinnvoll ist oder ob das Notfallkonzept des betreffenden Gebäudes/der Anlage ganz anders aussehen sollte. Diese Frage ist letztlich mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen, die genau Auskunft geben kann, was die Einsatzplanung für den betreffenden Fall vorsieht und in welchen Punkten die betriebliche Notfallorganisation hier gefordert ist. Solchen Überlegungen sollte immer zugrunde liegen, dass die strengen Bestimmungen des baulichen Brandschutzes ja gerade dazu da sind, dass im Fall eines Entstehungsbrandes keine unmittelbare Gefahr für alle Räume und Bereiche eines Gebäudes besteht.

1.1 Was spricht gegen eine Evakuierungsübung?

  • Ist die Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr sehr kurz (z. B. weil das Gebäude günstig gelegen ist), trifft die Feuerwehr u. U. gerade dann ein, wenn die Evakuierung in vollem Gange und die Unruhe entsprechend groß ist. Es ist dann sehr schwierig, einen Lageüberblick zu gewinnen und zügig einen Löschangriff zu starten.
  • Wenn die Fluchtwege sehr kurz sind (z. B. einstöckige, kleine Einheiten) und die Situation auch sonst unkritisch (erwachsene, mobile, ortskundige Gebäudenutzer), ist die Evakuierung von nicht direkt vom Brand betroffenen Bereichen u. U. nicht sinnvoll. Gleiches gilt auch, wenn Gebäudeteile so vollständig voneinander abgeschottet sind, dass mit einem Brandübergriff nicht zu rechnen ist. In solchen Fällen würde eine komplette Evakuierung ebenfalls durch Unruhe und Verwirrung mehr schaden als nutzen.
  • In besonderen Fällen ist es gar nicht möglich, ein Gebäude mit den vorhandenen Kräften zu räumen (Pflegeheime, Krankenhäuser). Hier hat das Notfalltraining der Beschäftigten ganz anders anzusetzen.
  • Schließlich gibt es tatsächlich Situationen, in denen bei einer Eva...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Benzine / 1 Anwendungen
    1
  • Abwasserverordnung / F Anforderungen für vorhandene Einleitungen
    0
  • Abwehrender Brandschutz: Gefahren an der Einsatzstelle b ... / 1.2 Atemgifte mit erstickender Wirkung
    0
  • DGUV Grundsatz 314-003: Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
    0
  • DGUV Information 204-008: Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
    0
  • DGUV Information 213-729: Empfehlungen Gefährdungsermitt ... / [Vorspann]
    0
  • DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln / 3.7 Enge Räume
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Genehmigung
    0
  • DGUV Vorschrift 25: Kassen (bisher BGV C 9) / § 38 VI Ordnungswidrigkeiten
    0
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3. TEIL 3: TABELLE ZUR HARMONISIERTEN EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG [Bis 31.05.2017: TEIL 3: HARMONISIERTE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG – TABELLEN]
    0
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3.7.3. Einstufungskriterien für Gemische
    0
  • Entsorgungsfachbetriebeverordnung / Anlage 2 (zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration / H.3 Wissenschaftliche Veröffentlichungen
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
  • Umweltauditgesetz / § 30 Abschnitt 5 Beschränkung der Haftung
    0
  • Warum muss eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erste ... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren