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Evaluation von Lernprozessen in der Arbeitssicherheit / 4 Standards bei der Durchführung von Evaluationen

Viktoria Bergmann
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Eine Evaluation dient dem Erkenntnisgewinn, der mit dem Sammeln von ggf. sensiblen Daten einhergeht. Daher hat die Deutsche Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) Standards für eine professionelle Evaluierung aufgestellt. Diese sollen Transparenz über die durchzuführende Evaluation schaffen und eine systematische Orientierung bei der Initiierung, Planung und Durchführung geben. Diese 3 Standards sind:

  1. Nützlichkeit,
  2. Durchführbarkeit,
  3. Genauigkeit.

Die Standards im Bereich Nützlichkeit "sollen sicherstellen, dass die Evaluation sich an abgestimmten und geklärten Evaluationszwecken sowie soweit möglich am Informationsbedarf der vorgesehenen Nutzerinnen und Nutzer ausrichtet"[1]. Hierunter fällt u. a. der Aspekt, dass die ausgewählten Beteiligten im Voraus über den Sinn und Zweck der Evaluierung und den Umfang an gesammelten Informationen in Kenntnis gesetzt werden. Ebenso ist es ein Standard, die Ergebnisse einer Evaluation hinterher allen interessierten Beteiligten verständlich und nachvollziehbar zur Verfügung zu stellen. Hier sollte man unbedingt darauf achten, dass alle Teilnehmenden wissen, dass es nicht um eine Leistungsüberprüfung geht und keine Gefahr besteht, dass sie diese "Prüfung" nicht bestehen könnten. Vielmehr muss klar sein, dass die unterweisende Person eine Verpflichtung eingeht, eine Unterweisung so zu gestalten, dass alle Teilnehmenden sie verstehen und davon im Sinne der Sicherheit profitieren können. Deshalb ist es wichtig festzustellen, ob dieses Ziel erreicht wurde. Es ist also zentral, den Fokus von der einzelnen Person wegzulenken und den Gesamtkontext zu vermitteln, in dem die Evaluation stattfindet.

Die Durchführbarkeitsstandards "sollen sicherstellen, dass eine Evaluation realistisch, gut durchdacht, diplomatisch und kostenbewusst geplant und ausgefüh...

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