- Regelung des Ablaufs des Badebetriebs hinsichtlich des Besucherverkehrs sowie bezüglich der technischen Abläufe,
- Aufsicht über das gesamte Bad bzw. über Teilbereiche,
- Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen,
- Erteilen von Schwimmunterricht für Klein- und Schulkinder, für erwachsene Anfänger, Behinderte,
- Abnahme von Schwimmprüfungen und Ausstellen von Schwimmerzeugnissen,
- Erledigung von Verwaltungsaufgaben und Kommunikation mit der Öffentlichkeit.
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