• Pflege, Wartung, Reinigung und Instandhaltung der Bädertechnik, der Anlagen und Freizeiteinrichtungen,
  • regelmäßige Kontrolle der Aufbereitungsanlagen und der Wasserqualität sowie der hygienischen Bedingungen gemäß der Empfehlungen des Umweltbundesamtes,[1]
  • Desinfektion von Becken, Duschen, Umkleideräumen,
  • Pflege der Grünanlagen.
[1] Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung, Empfehlungen des Umweltbundesamtes, Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2006.

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